Organisation von Veranstaltungen

Um einen reibungslosen Ablauf bei der Organisation von Veranstaltungen, welche über Swiss Equestrian koordiniert werden, zu gewährleisten, beachten Sie bitte die vorgegebenen Abläufe und Vorgaben, die in den einzelnen Rubriken beschrieben sind.

Ihre Kontakt-E-Mail bei Fragen: ver@swiss-equestrian.ch

Allgemeine Bestimmungen

Bitte beachten Sie, dass für die Organisation von Veranstaltungen das Generalreglement sowie die technischen Reglemente der betreffenden Disziplin von Swiss Equestrian verbindlich sind.

Für Organisatoren von Veranstaltungen sind insbesondere folgende Bestimmungen des Generalreglements zu beachten:

  • Ziffer 3 (Ausschreibungen für Veranstaltungen)
  • Ziffer 5 (Organisation der Veranstaltung)

Werbung im Pferdesport

Gemäss Generalreglement (Art. 7.6 - Ausgabe 2007) gelten in der Schweiz betreffend Werbung für alle Swiss Equestrian unterstehenden Pferdesportanlässe die Vorschriften der FEI.

Sanitäts- und Veterinärdienst an Pferdesport-Veranstaltungen

Bitte beachten Sie die wichtigen folgenden Bestimmungen betreffend Einsatz von Ärzten und Rettungsdiensten sowie Tierärzten an Ihrer Veranstaltung.

Gebühren und Abgaben

Mit jeder Nennung eines Starts an einer Swiss Equestrian unterstellten Pferdesport-Veranstaltung werden Abgaben fällig. Diese Abgaben werden insbesondere für die Nachwuchsförderung oder für die Unterstützung des Breitensports über die Regionalverbände sowie für die Ausbildung von Offiziellen und der Elite eingesetzt.

Die aktuell gültigen Gebühren sind in der Gebührenordnung geregelt. Die Abgaben auf den Nennungen setzen sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:

  • Der Anteil des sogenannten Basisfranken beträgt CHF 1.90 auf jedem Nenngeld. Der Basisfranken wird für die Grundausbildung eingesetzt und je nach Region des Veranstaltungsortes an den entsprechenden Regionalverband weitergeleitet.

    Damit ist der Basisfranken eine der wichtigsten Einnahmequellen der Regionalverbände.

    Über den genauen Einsatz des Basisfrankens entscheiden die Regionalverbände selbst. Unterstützungsberechtigt sind alle Kurse, die der Förderung der Grundausbildung dienen, z. B. Ausbildung für Vereinstrainer, Kurse über den Umgang mit Pferden und Kurse der einzelnen Disziplinen.

    Zur Deckung des administrativen Aufwandes und der eigenen Leistungen im Bereich Grundausbildung bezieht Swiss Equestrian 5% des Basisfrankens

    Basisfrankenreglement

  • Der Anteil des Sportfranken beträgt CHF 4.10 auf jedem Nenngeld.

    Ein Teil des Sportfrankens muss zwingend für die Ausbildung der Offiziellen eingesetzt werden, wodurch der Breitensport vom Sportfranken profitiert. Weiter dient der Sportfranken der Finanzierung der Disziplinen, d. h. insbesondere der nationalen Elite und der Nachwuchskader sowie der Teilnahme an Olympischen Spielen, Weltmeisterschaften und Europameisterschaften.

  • Der Veranstalterfranken ist die Gebühr an den Organisator. Der Organisator kann auf das reglementarische Nenngeld einen zusätzlichen Beitrag von max. CHF 10. – zur Finanzierung spezieller Auslagen in Zusammenhang mit der Veranstaltung, z. B. Resultatservice, Veterinärdienst oder medizinischer Notfalldienst auf Platz erheben.

  • Der Betrag des Nenngeldes ist je nach Disziplin und Kategorie in den Reglementen festgehalten oder kann vom Organisator bestimmt werden. Es dient in erster Linie der Finanzierung der Preisgelder, deshalb ist die Höhe des Nenngeldes in den meisten Disziplinen direkt mit der Höhe des Preisgeldes verknüpft.

Beispiel einer Nenngeld-Berechnung Springen Kat. R/N100

Betragdavon an Swiss Equestriandavon an Regionalverbanddavon an Veranstalter
Basisfranken1.900.101.800.00
Sportfranken4.104.100.000.00
Veranstalterfranken6.000.000.006.00
Nenngeld (Min.)10.000.000.0010.00
Total22.004.201.8016.00
In Prozent100%19.1%8.2%72.7%

Alle obigen Gebühren gelten für Mitgliederverbände von Swiss Equestrian und ihnen angeschlossene Vereine und Organisatoren. Swiss Equestrian nicht angeschlossene Organisatoren bezahlen zusätzlich CHF 2.00, also insgesamt CHF 8.00 pro Nennung.

Veranstaltungsmeldung und Datenkoordination

Die regionale bzw. gesamtschweizerische Koordination der Veranstaltungen ist zentral für eine Vermeidung von Datenkollisionen bei der Durchführung der Turniere. Aus diesem Grund werden die Termine zentral über Swiss Equestrian bzw. über die Regional- und Kantonalverbände koordiniert.

Bitte beachten Sie nachfolgende Vorgehensweise sowie die entsprechenden Weisungen für die Meldung Ihrer Veranstaltung, welche jeweils bis Mitte Oktober für das kommende Jahr erfolgen muss.

Aufgrund der bis Mitte Oktober eingegangenen Datenmeldungen finden Datenkonferenzen der Regionalverbände statt. Nach der entsprechenden Genehmigung wird die Veranstaltung freigegeben. Anschliessend kann die Ausschreibung im Detail auf my.swiss-equestrian.ch (Online-Ausschreibungen) erfasst werden.

Meldungen von Grossveranstaltungen

Für die Meldung von Grossveranstaltungen sind spezielle Bestimmungen gültig, welche ebenfalls in den Weisungen für das Erstellen des Veranstaltungskalenders festgelegt sind.

Weiter gelten für die Veranstalter von SM-Qualifikationsprüfungen (Championatsprüfung) Springen zusätzliche Bestimmungen.

Veranstaltungen durchführen

Um eine Veranstaltung gut vorbereitet, reibungslos und effizient durchführen zu können, finden Sie in dieser Rubrik disziplinübergreifende Informationen zum Einsatz von Offiziellen und zum Sanitäts- und Veterinärdienst an Pferdesportveranstaltungen.

Sanitäts- und Veterinärdienst an Pferdesportveranstaltungen

Bitte beachten Sie die folgenden allgemeinen sowie disziplinenspezifischen Bestimmungen betreffend Einsatz von Ärzten und Rettungsdiensten sowie Tierärzten an Ihrer Veranstaltung (Auszüge aus dem Generalreglement sowie den technischen Reglementen).

  • Auszug aus dem Generalreglement

    Ziff. 5.3 Dienste

    1  Das Organisationskomitee ist verpflichtet, gemäss den Vorgaben der technischen Reglemente und/oder Weisungen einen zweckmässigen Sanitätsdienst für Notfälle zu organisieren, welcher eine rasche Betreuung der Verletzten gewährleistet, ebenfalls ist ein zweckmässiger Veterinärdienst sowie allfällige andere Dienste zu organisieren.

    Vom Vorstand von Swiss Equestrian genehmigte Grundsätze, welche für ALLE Disziplinen gelten.

    • Alle Voraussetzungen gemäss SR 5.2 Abs. 2 (1. und 2. Satz) und 3 erfüllt
    • Zugang zum Wettkampfplatz jederzeit möglich (für die Ambulanz)
    • Ambulanz auf Pikett und innert kürzester Frist auf dem Platz anwesend (Abmachung mit Spital)

    Vorbehalt: Straffere Bestimmungen in den einzelnen Technischen Reglementen, zum Beispiel Springreglement und CC-Reglement.

  • Auszug aus dem Veterinärreglement

    Anhang IX: Turniertierarzt

    Die Anwesenheit des Turniertierarztes wird im Disziplinenreglement geregelt.

    Voraussetzung, Qualifikation, Pflichten

    • Tierarzt mit eidgenössischem Staatsexamen oder gleichwertigem Diplom;
    • Tierarzt mit Pferdeerfahrung (mind. 1 Jahr) und regelmässiger praktischer Arbeit mit Pferdepatienten, Erfahrung in Pferdenotfällen;
    • Besuch der Swiss Equestrian-Kurse für Turniertierärzte;
    • Vertraut mit Vet.-Regelungen Swiss Equestrian und FEI;
    • Besuch des Swiss Equestrian Pferdeidentifikationskurses;
    • Vertraut mit Dopingbestimmungen Swiss Equestrian resp. FEI (Beurteilung von Medikationserklärungen) − Ausrüstung: Komplett ausgerüstetes Praxisauto; an bestimmten Veranstaltungen ist auch ein Ambulanzfahrzeug erforderlich;
    • Anwesenheit: 30 Min. vor Beginn der ersten Prüfung bis 30 Min. nach Ende der letzten Prüfung;
    • Findet die letzte Preisverteilung beritten statt, muss der Turniertierarzt anwesend sein;
    • Meldung der Ankunft, resp. Abfahrt und Erreichbarkeit bei Jury-Präsident (Mobilnummer).

    Aufgaben gemäss Reglement

    • Notfallversorgung verletzter Pferde;
    • Kontrollen der startenden Pferde (Identität, Impfzustand, Gesundheitszustand, Kondition): Eigenverantwortlich, im Auftrag der Jury oder im Auftrag der VETKO;
    • Beurteilung von Medikationserklärungen am Turnier, evtl. bereits im Vorfeld des Turniers;
    • Zusammenarbeit mit MCP-Tierarzt;
    • Organisation eines Ambulanzfahrzeuges, falls dieses erforderlich ist.

    Vorgehen bei Todesfall inklusive Euthanasie an Swiss-Equestrian-Veranstaltung:

    • Der Turniertierarzt meldet diesen Vorfall telefonisch der VETKO.
    • Die Notfallnummer dafür ist 056 461 77 01 (24h am Tag an 365 Tagen im Jahr)

    Liste der Turniertierärzte

  • Auszug aus dem Dressurreglement

    Ziff. 5.3 Dienste

    1 Arzt, Tierarzt und Hufschmied müssen während der ganzen Veranstaltung auf Pikett und jederzeit erreichbar sein. Die Verbindung (Telefonnummer) muss jederzeit gewährleistet sein.

  • Auszug aus dem Springreglement

    Ziff. 5.2 Organisationskomitee

    2 Das OK ist verpflichtet sowohl einen offiziellen Arzt Rettungsdienst oder Samariterverein als auch einen offiziellen Tierarzt zu ernennen. Diese haben insbesondere die erforderlichen Vorkehrungen für Notfälle zu treffen. Entweder ein Arzt, ein Rettungsdienst- oder ein Samariterverein sowie ein Tierarzt müssen auf dem Platz anwesend sein. Ein Notfallarzt (z.B. regionaler Notfallarztdienst) muss auf Abruf zur Verfügung stehen.

    3 Die Liste der Telefonnummern von Notfallarzt, Tierarzt, Hufschmied, Spital und Rettungsflugwacht muss im Sekretariat und auf der Jury verfügbar sein. Die Erreichbarkeit muss während der ganzen Veranstaltung gewährleistet sein.

  • Auszug aus dem Reglement Concours Complet

    Ziff. 2.4 Arzt und Veterinär

    Gemäss SR Ziffer 5.2.

    Zusätzlich sind für die Geländeprüfung zwingend erforderlich:

    • mindestens ein Ambulanzfahrzeug mit fachkundigem Personal
    • ein Arzt
    • ein geeignetes Pferdetransportmittel

    Ziff. 7.5 Untersuchung nach einem Sturz in der Geländeprüfung

    Jeder Reiter, der während der Prüfung stürzt, muss obligatorisch von einem Arzt untersucht werden, bevor er den Veranstaltungsort verlässt.

  • Auszug aus dem Fahrreglement FR

    Ziff. 6.2 Dienste

    1. Veterinärdienst: Bei allen Veranstaltungen muss ein Veterinär auf Pikett sein. Bei den Prüfungen B (Gelände), D, E (Derby) sowie der reduzierten Vollprüfung und der Derbyvollprüfung muss ein Veterinär auf dem Platz sein. Bei Prüfung B (Gelände) muss zusätzlich ein Veterinär beim Halt nach der Transferphase anwesend (Vet-Check, Verfassungsprüfung) sein. Eine Disqualifikation bei Lahmheit auch während oder nach der Prüfung erfolgt auf Antrag des Veterinärs. Der Entscheid über die Disqualifikation liegt bei der Jury, nicht beim Veterinär. Die Mitteilung an den Konkurrenten geschieht durch ein Jurymitglied. Gegen diese Entscheidung ist weder Protest noch Rekurs zulässig. Zusätzlich muss der Einsatz eines Notfallveterinärs abgesprochen und schriftlich vereinbart sein. Ein jederzeitig sofort einsatzfähiges Fahrzeug für die Evakuierung eines verletzten Pferdes ist für Geländeprüfungen obligatorisch bereitzuhalten.
    2. Der Hufschmied muss bei allen Veranstaltungen auf Pikett sein. Bei Geländeprüfungen muss ein Hufschmied beim Zwangshalt nach der Transferphase anwesend sein.
    3. Sanitätsdienst: Der Veranstalter ist verpflichtet, sowohl einen offiziellen Arzt, Rettungsdienst oder Samariterverein zu ernennen. Diese haben insbesondere die erforderlichen Vorkehrungen für Notfälle zu treffen. Entweder ein Arzt, ein Rettungsdienst oder en Samariterverein müssen auf dem Platz anwesend sein. Ein Notfallarzt (z.B. regionaler Notfallarztdienst) muss auf Abruf zur Verfügung stehen.
    4. Die Liste der Telefonnummern von Notfallarzt, Tierarzt, Hufschied, Spital und Rettunsgflugwacht muss im Sekretariat auf der Jury verfügbar sein. Die Erreichbarkeit muss während der ganzen Veranstaltung gewährleistet sein.
  • Zusätzlich zu dem im GR unter Ziffer 5.3 erwähnten Sanitäts- und Veterinärdienst bestehen für die Disziplin Endurance im Bereich des Sanitätsdienstes keine weiteren Bestimmungen.

    Auszug aus dem Endurance Reglement

    8.3 Veterinärmedizinische Bestimmungen

    1. Jede vom SVPS anerkannte Endurance-Prüfung muss veterinärmedizinisch betreut werden.
    2. Auf ca. 15 angemeldete Pferde steht ein Veterinär im Einsatz.

    8.3.11 Notfalldienst

    1. Der Notfalldienst kann entweder einem entsprechend ausgerüsteten Mitglied der VK oder einem speziell dafür aufgebotenen Notfallveterinär anvertraut werden. Eingriffe müssen in jedem Fall dem VP gemeldet werden.
    2. Ein Pferdetransporter muss während der gesamten Prüfung einsatzbereit zur Verfügung stehen.
  • Auszug aus dem Voltigereglement

    Ziff 5.3 Dienste

    1. Das OK ist verpflichtet sowohl einen offiziellen Arzt, Rettungsdienst, Samariterverein oder Sanitätsdienst als auch einen offiziellen Tierarzt zu ernennen. Diese haben insbesondere die erforderlichen Vorkehrungen für Notfälle zu treffen. Entweder ein Arzt, ein Rettungsdienst, Samariterverein oder Sanitätsdienst muss auf dem Platz anwesend sein. Ein Notfallarzt (z.B. regionaler Notfallarztdienst) muss auf Abruf zur Verfügung stehen.
    2. Die Liste der Telefonnummern von Notfallarzt, Tierarzt, Hufschmied, Spital und Rettungsflugwacht muss im Sekretariat und auf der Jury verfügbar sein. Die Erreichbarkeit muss während der ganzen Veranstaltung gewährleistet sein.
  • Zusätzlich zu dem im GR unter Ziffer 5.3 erwähnten Sanitäts- und Veterinärdienst bestehen für die Disziplin Reining keine weiteren Bestimmungen.

  • Auszug aus dem Vierkampf Reglement VkR

    Ziff. 5.3 Dienste

    3 Die veterinär- und humanmedizinische Betreuung muss bei jeder Teildisziplin gewährleistet sein. Die veterinärmedizinische Betreuung richtet sich in der Dressur nach DR und im Springen nach SR. Für die humanmedizinische Betreuung muss ein Sanitätsdienst bei allen Teildisziplinen vor Ort präsent sein.

Unterlagen für Organisatoren und Offizielle

Dressur – Unterlagen für Organisatoren und Offizielle

Folgende Unterlagen gehören spezifisch zur Organisation und Durchführung von Veranstaltungen der Disziplin Dressur und sind entsprechend zu beachten.

Springen – Unterlagen für Organisatoren und Offizielle

Folgende Unterlagen gehören spezifisch zur Organisation und Durchführung von Veranstaltungen der Disziplin Springen und sind entsprechend zu beachten.

Abschlussarbeiten

Nach Ende der Durchführung Ihrer Veranstaltung sind diverse Abschlussarbeiten zu erledigen, welche im Folgenden beschrieben werden.

Folgende Unterlagen sind Swiss Equestrian per Post oder E-Mail (reg@swiss-equestrian.ch) zuzustellen:

Bitte vermerken Sie bei E-Mail-Versänden jeweils den Veranstaltungsort und die Veranstaltungsnummer im Betreff Ihrer Nachricht!

Resultate

  • Bei einer Resultat-Erfassung mittels Datenerfassungssoftware: Die Exportdateien mit den Resultaten ausschliesslich per E-Mail (EquiPR...txt und EquiSP...txt oder EquiDR...txt usw.).
  • Ohne Erfassung mittels Software: Ranglisten mit Angabe der Pferdepassnummern und der Lizenznummern.

Korrigierte Startlisten (betrifft nur Springprüfungen)

  • Die von der Jury von Hand korrigierten Startlisten im Original (bitte direkt vom Jurypräsidenten an Swiss Equestrian senden lassen).
  • Für die anderen Disziplinen die korrigierten Startlisten per Post oder per E-Mail zustellen.

Jury-Rapport & Jury-Plan

  • Juryrapporte werden in my.swiss-equestrian.ch erfasst;
  • Jurypläne werden durch das Sekretariat in «Rosson» erfasst;
  • Korrigierte Startlisten (betrifft nur Springprüfungen);
  • Die von der Jury von Hand korrigierten Startlisten im Original (bitte direkt vom Jurypräsidenten an Swiss Equestrian senden lassen);
  • Für die anderen Disziplinen die korrigierten Startlisten per Post oder per E-Mail zustellen.

Schlussabrechnung

Die Veranstalter erhalten neu (ab 1.1.2016) von der Geschäftsstelle die Schlussabrechnung per E-Mail (Versand an den OKP und die OKS per E-Mail) aufgrund der vom Veranstalter gesendeten definitiven Startlisten. Somit müssen im OAS keine Post- und Nachnennungen mehr eingegeben werden.

Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns. Besten Dank für Ihre Mitarbeit.

«Rosson» - Veranstaltersoftware

Mit der Veranstaltersoftware «Rosson» bietet Swiss Equestrian Organisatoren von Veranstaltungen der Disziplinen Dressur, Springen, Concours Complet und Fahren ein Programm für die Vorbereitung und Durchführung ihrer Veranstaltung.  Kernfunktionen von Rosson sind:

  • Download der Nennungen der Veranstaltung
  • Erstellen von Teilnehmer- und Startlisten sowie Upload auf info.swiss-equestrian.ch
  • Erstellen von Serienbriefen, Richterblätter, Etiketten etc.
  • Verarbeitung der Resultate und Upload auf info.swiss-equestrian.ch

Bitte beachten Sie, dass Spezialprüfungen nur teilweise über «Rosson» abgewickelt werden können. Bei Fragen setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Unser Telefon-Support steht wie folgt zur Verfügung:

Montag – Freitag zu den Bürozeiten: 08:00 – 12:00 sowie 13:30 – 17:00 Uhr

Freitag von 17:00 bis 20:00 Uhr

Samstag von 08:00 bis 18:00 Uhr

Sonntag von 08:00 bis 18:00 Uhr

Die Telefon-Nr. des Supports ist: +41 (0)31 335 43 60

Bitte den Wochenend-Support nur für Probleme während laufenden Veranstaltungen nutzen!

Download der Software und Veranstaltungsdaten

Den Link zu «Rosson» finden Sie in OAS unter der jeweiligen Veranstaltung (Rubrik Dokumente). Voraussetzung dafür: Sie haben «Rosson» als Veranstaltersoftware ausgewählt und die Veranstaltung hat den Status «geplant» erreicht.

Die Nennungen Ihrer Veranstaltung sind erst nach Ablauf des Nennschlusses über den AccessKey bezugsbereit.

Eine Testveranstaltung zum Üben finden Sie in den Einstellungen von Rosson («Testveranstaltung»)

«Rosson» - Online Handbuch

In «Rosson» ist ein umfassendes Handbuch integriert. Sie finden das Manual unter dem Software-Menu:

Rosson Software

TeamViewer als Support-Hilfe

Damit wir Ihnen effizient und schnell helfen können, nutzen wir TeamViewer. So können wir Ihnen per Fernsteuerung direkt auf Ihrem Bildschirm helfen.

TeamViewer können Sie über diesen Link kostenlos herunterladen und installieren.