Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft bei Swiss Equestrian ist nur für Regional- sowie Fachverbände möglich. Swiss Equestrian unterscheidet dabei zwischen einer Voll- oder einer Teilmitgliedschaft.

Swiss Equestrian als Dachverband bietet Mitgliedern Dienstleistungen und Informationen im ganzen Bereich des Pferdewesens in der Schweiz. Regelmässige Treffen und Austausch (Präsidentenkonferenz, Mitgliederversammlung) werden organisiert.

Mitglied werden

Gesuche um Mitgliedschaft bei Swiss Equestrian können jeweils bis zum 31. Oktober bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt durch den Beschluss der Mitgliederversammlung (in der Regel anlässlich der Ordentlichen Mitgliederversammlung im Frühling).

Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • die Statuten;
  • die Namen und Adressen der Vorstandsmitglieder;
  • ein Mitgliederverzeichnis, mit separater Angabe der Lizenzierten;
  • eine Erklärung, dass der Gesuchsteller und seine Mitglieder die Statuten, die Verbandsgerichtsbarkeit, Reglemente, Weisungen, Beschlüsse und Richtlinien von Swiss Equestrian vorbehaltlos anerkennen.

Detaillierte Informationen zum Aufnahmeprozess, den Rechten und Pflichten, den Mitgliederbeiträgen sowie weitere Informationen zur Mitgliedschaft sind im Organisationsreglement von Swiss Equestrian (Artikel 3) geregelt.

Interessierte Verbände wenden sich an die Geschäftsleitung von Swiss Equestrian via E-Mail an info@swiss-equestrian.ch.