Kommissionen

Die Kommissionen von Swiss Equestrian sind Organisationseinheiten, die für spezifische Aufgaben umfassend verantwortlich sind.

Es bestehen folgende Kommissionen, welche vom Vorstand gewählt werden – oder sich selber konstituieren – und ihm unterstellt sind:

  • Die aus mindestens drei Personen bestehende Kommission wird vom Vorstand gewählt und ist unter anderem zuständig für:

    • die Sicherstellung der Interessen des Pferdes im Pferdesport allgemein und insbesondere im Wettkampfsport;
    • die Beratung des Vorstandes und der Mitglieder in allen veterinärmedizinischen Fragen (auch bei grossen Championaten wie OS und WEG) sowie in Belangen der Pferdeidentifizierung und im Bereich Pferdepässe;
    • die Organisation und Durchführung von Dopingkontrollen, die Ernennung von MCP-Tierärzten und deren Ausbildung;
    • die Organisation von Aus-, Weiter- und Fortbildungskurse für Tierärzte;
    • die Erstellung des Veterinärreglement zuhanden des Vorstandes.

    Zu den Mitgliedern der Veterinärkommission

  • Die aus mindestens zwei Personen bestehende Kommission wird vom Vorstand gewählt und ist unter anderem zuständig für:

    • die Beratung des Vorstandes, der Mitglieder, der Athleten und Disziplinen in allen sportmedizinischen Fragen (auch bei grossen Championaten wie OS und WEG);
    • Human-Doping-Angelegenheiten im Verband.

    Zu den Mitgliedern der Medizinischen Kommission

  • Die vom Vorstand gewählten Mitglieder der Reglementskommission setzen sich aus Vertretern aller Regionalverbände sowie gewisser Fachverbände zusammen. Der Kommission stehen Fachleute aus den Disziplinen für die Erstellung von technischen Reglementen zur Seite.

    Die Reglementskommission nimmt Anträge auf Reglementsänderung(en) für die technischen Reglemente der Disziplinen entgegen, behandelt sie und entscheidet endgültig gemäss REGLKO-Reglement.

    Zu den Mitgliedern der Reglementskommission

  • Für die Disziplinen Dressur, Springen, CC und Voltige besteht je eine Kommission NWF, die einerseits aus den Verantwortlichen Nachwuchs der Regionalverbände und andererseits aus den Nachwuchsverantwortlichen der jeweiligen Disziplin und den Equipenchefs besteht. Die Mitglieder der Kommissionen werden vom Vorstand aufgrund ihrer Funktion in der Disziplin oder im Regionalverband gewählt. Die Kommissionen NWF sind verantwortlich für die Erstellung der Nachwuchsförderungskonzepte, die die Anforderungen von Swiss Olympic und BASPO erfüllen müssen. Sie definieren die jeweiligen Selektionskriterien für die Stufen 1-3 NWF,  organisieren die Kaderselektion im Herbst und überprüfen laufend die NWF Konzepte der Disziplinen.

    Zu den Mitgliedern der Kommission Nachwuchsförderung Dressur

    Zu den Mitgliedern der Kommission Nachwuchsförderung Springen

    Zu den Mitgliedern der Kommission Nachwuchsförderung Concours Complet

    Zu den Mitgliedern der Kommission Nachwuchsförderung Voltige

  • Die GAKO setzt sich aus verschiedenen Vertretern aus dem Vorstand von Swiss Equestrian, den Regionalverbänden, aus den Berufsverbänden und Kommissionen sowie aus J+S-Vertretern und fachkundiger Personen aus den Disziplinen zusammen. Die GAKO konstituiert sich selber. Sie ist zuständig für:

    • den Inhalt der Grundausbildung in der Schweiz und die Aktualisierung der allgemeinen Bestimmungen;
    • die Überarbeitung der Ausbildungsunterlagen;
    • die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Fachverbänden, Berufs-, Regional- und nationalen Sportverbänden;
    • die Verbindung zwischen J+S und Swiss Equestrian;
    • die Definition der Weisungen für die Ausbildung zum J+S Leiter / J+S Leiter B/VT.

    Zu den Mitgliedern der Grundausbildungskommission

  • Die PKO setzt sich aus fachkundigen Personen für die Disziplinen Springen, CC, Dressur, Fahren und PE sowie aus Personen mit guten Kenntnissen des schweizerischen Ausbildungssystems (Brevet / Lizenz, etc.) zusammen. Einsitz nimmt ebenfalls die im Vorstand verantwortliche Person für die Aus- und Weiterbildung. Die PKO konstituiert sich selber. Der Vorsitzende der PKO ist gleichzeitig ein Mitglied der GAKO.

    Zu den Zielen und Aufgaben der PKO gehören:

    • die Bestimmung und die Ernennungsbedingungen für Richter;
    • die Organisation von Richterkursen;
    • die Wahl von Lizenzplätzen und die Datenkoordination sowie die Zuteilung der Richter;
    • die Überprüfung der Prüfungsdurchführung in der Praxis sowie die entsprechenden  Rückmeldungen an die GAKO.

    Zu den Mitgliedern der Prüfungskommission

    • Die Sanktionskommission
      Die Sanktionskommission ist ein Organ der Verbandsgerichtsbarkeit.
      Mehr Infos 
    • Die Selektionskommissionen
      Die Selektionskommissionen sind für Selektionen in der jeweiligen Disziplin verantwortlich. Die Arbeit der Selektionskommissionen ist jeweils unter den einzelnen Disziplinen beschrieben.

Alle unsere Organe