Antidoping
Gemeinsam gegen Doping im Pferdesport. Über Antidoping, Dopingkontrollen und was beim Einsatz von Medikamenten bei Sportpferden zu beachten ist.
Für einen sauberen Pferdesport!
Fairer, sauberer Sport und Tierschutz sind übergeordnete Ziele von Swiss Equestrian. Er hat daher Bestimmungen in Bezug auf Antidoping erlassen und führt laufend Doping- und Medikationskontrollen durch. Diese Kontrollen dienen dem Schutz des Pferdes im Pferdesport und dem Fairplay gegenüber Mitkonkurrentinnen und Mitkonkurrenten.
Schnell ist es geschehen: Ein Medikament wird verabreicht, eine Salbe auf eine kleine Wunde aufgetragen oder das eigene Pferd besuchsweise in eine fremde Box gestellt. Am nächsten Wettkampf gerät man in eine Dopingkontrolle und hat unter Umständen schwerwiegende Konsequenzen zu tragen. Kommt es zu einem positiven Dopingbefund, steckt nicht immer eine Absicht dahinter, sondern oft mangelndes Wissen und damit fahrlässiger Umgang mit verbotenen Substanzen, die im Körper des Pferdes bei einer Kontrolle nachgewiesen werden.
Deshalb ist es von grosser Wichtigkeit, dass sich Pferdesportlerinnen und Pferdesportler mit dem Thema Doping und Medikation auseinandersetzen. Sie sind verpflichtet, die aktuellen Bestimmungen bezüglich Verabreichung von Medikamenten an Pferde zu kennen. Besonders wichtig ist dies, wenn besagte Pferde an Sportveranstaltungen, die den Reglementen von Swiss Equestrian unterstellt sind, teilnehmen sollen.
Das Wissen um Doping, Antidoping und Medikation ist Teil der Ausbildung eines jeden Pferdesportlers.
«Zu meiner pferdesportlichen Ausbildung gehört auch das Wissen rund um Doping, Antidoping und Medikation.»
Unmotiviertes Pferd?
Ermüdung oder Leistungsschwäche des Pferdes können ein Hinweis für ein grundlegendes Problem sein und dürfen nicht ignoriert werden. Eine Medikamentenabgabe zur Beeinflussung der Leistung ist ethisch unvertretbar und der Einsatz verbotener Substanzen («Banned Substances») ist zu jeder Zeit – auch im Training – verboten! Mit einer vertieften Analyse, individuell abgestimmten Behandlungen, sorgfältiger Planung und vor allem Geduld kann die sportliche Karriere eines Pferdes optimiert und verlängert und sein Wohlbefinden verbessert werden.
Ein Pferd muss immer mit Sorgfalt und Respekt behandelt werden. Bei Problemen soll frühzeitig ein Tierarzt herbeigezogen werden.
Jeder Pferdesportler und jede Pferdesportlerin muss sich bewusst sein, dass nach einer tierärztlichen Behandlung mit Medikamenten Rückstände im Körper des Pferdes vorhanden sein können. Besprechen Sie immer mit Ihrem Tierarzt, wann Ihr Pferd wieder im Sport eingesetzt werden kann.
Das muss ich wissen
Gemäss den aktuell gültigen Reglementen wird der Nachweis von verbotenen Substanzen in Körperflüssigkeiten wie Blut oder Urin eines Pferdes geahndet. Die internationalen und nationalen Pferdesportreglemente definieren, welche Substanzen in Wettkämpfen verboten sind.
Swiss Equestrian wendet für alle ihm unterstellen Veranstaltungen die Doping- und Medikationslisten der Fédération Equestre Internationale FEI, die sogenannte «Equine Prohibited Substances List» – also die Liste mit den unerlaubten Substanzen – an. Diese Liste beinhaltet sowohl die Substanzen, die unter tierärztlicher Kontrolle zur Medikation eingesetzt werden dürfen («Controlled Substances»), sowie alle verbotenen Substanzen, die beim Pferd in keiner Weise und nie nachgewiesen werden dürfen («Banned Substances»).
Absetzfristen oder Nachweiszeiten: Worin liegt der Unterschied?
Die Absetzfrist bezeichnet den Zeitraum, der verstreichen muss, bis ein Medikament in einem Pferd, welches für die Lebensmittelproduktion vorgesehen ist, unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegt. Das Medikament kann nach Ablauf der Absetzfrist aber trotzdem noch nachweisbar sein und demzufolge als Doping geahndet werden.
Die Nachweiszeit entspricht der Zeit, wie lange eine Substanz anlässlich einer Blut- oder Urinuntersuchung bei einer Dopingkontrolle nachweisbar ist. Diese Zeit hängt einerseits von der Dosierung und Verabreichungsart des Medikamentes ab, aber auch vom individuellen Stoffwechsel des jeweiligen Pferdes. Die Nachweiszeit dient daher lediglich als Richtwert und ist keine Garantie für ein negatives Dopingresultat.
Deswegen ist es wichtig, sich vor einer allfälligen Medikamentenverabreichung bei einem Tierarzt genau zu informieren.
Was ist unter Medikation und Doping zu verstehen?
Unter dem Begriff «Medikation» versteht man die Verabreichung von Medikamenten zur Vorbeugung oder Behandlung von Erkrankungen. Diese Substanzen sind auf der «Equine Prohibited Substances List» der FEI als «Controlled Substances» aufgeführt. Diese Substanzen dürfen während dem Wettkampf nicht nachgewiesen werden.
Unter «Doping» versteht man die Verabreichung von Substanzen, um ausschliesslich und gezielt die Leistungsfähigkeit des Pferdes positiv oder negativ zu beeinflussen. Diese Substanzen sind auch laut Tierschutzgesetz verboten und werden streng geahndet. Ferner verbindet man mit dem Begriff «Doping» die Verwendung von Substanzen, die potentiell die Gesundheit des Pferdes gefährden und einem Pferd nie verabreicht werden dürfen. All diese Substanzen sind auf der FEI «Equine Prohibited Substances List» als «Banned Substances» aufgeführt.
Ich trage die Verantwortung!
Pferdesportlerinnen und Pferdesportler müssen sich bewusst sein, dass sie als Teilnehmende an einem Wettkampf die Verantwortung dafür tragen, dass das von ihnen gerittene oder gefahrene Pferd frei von jeglichen verbotenen Substanzen ist.
Unabhängig davon, ob das Pferd im Besitz von jemandem anderen steht oder im eigenen. Sie gelten als sogenannte «verantwortliche Person» und werden bei einem Verstoss zur Rechenschaft gezogen.
Voraussicht in der Wettkampfplanung
Jedes Pferd kann irgendwann eine tierärztliche Behandlung benötigen. Damit dies nicht zu Problemen führt, ist eine gute Planung der Wettkampfaktivitäten in Rücksprache mit dem behandelnden Tierarzt unerlässlich. Dadurch besteht die Möglichkeit, eine notwendige Medikamentengabe unter Berücksichtigung der Nachweiszeiten so zu planen, dass das Pferd nicht unter der Wirkung von Medikamenten an den Start geht und keine Probleme im Rahmen einer Dopingkontrolle auftreten.
Wenn ein Pferd nach einer Behandlung mit vollständiger Genesung unmittelbar nach Ablauf der Nachweiszeit an einem Wettkampf teilnehmen soll, wird empfohlen, den behandelnden Tierarzt um das Ausfüllen einer Medikationserklärung zu bitten und diese gemäss den darin enthaltenen Anweisungen den Jurypräsidenten/Technischen Delegierten zu präsentieren. Der Jurypräsident entscheidet nach der Beurteilung und Begutachtung durch den Turniertierarzt, ob das Pferd als fit für die Teilnahme am Wettkampf eingestuft werden kann.
Futtermittel: Der Teufel steckt im Kleingedruckten!
Vor allem nicht klar deklarierte Futterzusätze bergen das Risiko der unbeabsichtigten Verabreichung unerlaubter Wirkstoffe (z.B. Koffein, Theobromin usw.). Bei Unklarheiten sollte direkt beim Hersteller nachgefragt werden (Herstellerbezeichnung: «Dopingfrei»). Auch kann die «Equine Prohibited Substances List» der FEI oder die entsprechende Mobile App konsultiert werden, auf welcher alle unerlaubten Substanzen aufgeführt sind. Die nicht aufgelisteten Futterinhaltsstoffe dürfen verabreicht werden.
Aufgepasst im Stall!
Wenn ein anderes Pferd im gleichen Stall Medikamente erhält, müssen entsprechende Massnahmen getroffen werden, damit keine weiteren Pferde irrtümlich Zugang zu diesen Medikamenten haben. Beispiele sind Schmerz oder Beruhigungsmittel in Pulverform, welche hartnäckig an Materialien haften können und bereits in kleinsten Mengen eine feststellbare Verunreinigung (Kontamination) verursachen können. Es ist in diesen Fällen unerlässlich, separate Futterkessel zu verwenden oder die Futterkrippe eines behandelten Pferdes sorgfältig zu reinigen, bevor ein anderes Tier sie benutzt. Dasselbe gilt für die Einstreu, auf der allenfalls ein behandeltes Pferd gestanden oder in welche es uriniert hat. Auch durch das Fressen von kontaminiertem Stroh können verbotene Substanzen in den Körper eines Pferdes gelangen.
«Vor einer Behandlung meines Pferdes informiere ich meinen Tierarzt immer über kommende Wettkampfeinsätze.»
Diese Fragen habe ich noch
Die meisten Arzneimittel und Medikamente oder deren Abbauprodukte dürfen bei einem Pferd zur Zeit des Wettkampfes nicht nachgewiesen werden und sind somit als verbotene Substanzen, also Wirkstoffe, zu verstehen. Vorsicht gilt zudem auch bei der Anwendung diverser Futterzusätze. Weitere aktuelle Informationen bieten die FEI-Webseite Clean Sport sowie die FEI-Applikation. Diese Liste wird jährlich angepasst, darum sollte man sich unbedingt immer zu Beginn jeder Wettkampfsaison über die neusten Änderungen informieren.
Ja, einzelne Medikamente sind innerhalb der Reglemente von Swiss Equestrian bzw. der FEI gestattet. Es sind unter anderem Antibiotika (sofern ohne Procain-Zusatz), alle in der Schweiz für Pferde zugelassenen Impfstoffe, oral verabreichte Entwurmungsmittel sowie drei Substanzen für die Behandlung von Magengeschwüren, namentlich Ranitidin®, Cimetidin® und Omeprazol®. Ausserdem ist die Verabreichung von Altrenogest-Präparaten (zum Beispiel Regumate®) ausschliesslich bei Stuten erlaubt. Ebenfalls st Cyclosporin® für die Behandlung von Augenproblemen gestattet. Die Verwendung von Pergolid ist mit Medikationserklärung erlaubt.
Benötigt ein Pferd vor einem sportlichen Einsatz eine Behandlung, müssen die Möglichkeiten und Konsequenzen mit dem Tierarzt genau besprochen werden. Arzneimittel benötigen unterschiedlich lange, um vom Körper vollständig eliminiert zu werden und keine Wirkung mehr zu haben, d.h. sie haben unterschiedliche Nachweiszeiten. Mehrere gleichzeitig verabreichte Arzneimittel können ihre Wirkungen gegenseitig beeinflussen und die Nachweiszeit massgeblich verändern. Mit Ausnahme der oben genannten erlaubten Substanzen gilt die Regel: Das Pferd muss zur Zeit des Wettkampfs «frei von Medikamenten» sein.
Es gibt eine von der FEI publizierte Liste mit aufgeführten Nachweiszeiten einiger Medikamente. Diese Liste ist nicht vollständig. Weiterführende Informationen erhalten Sie beim behandelnden Tierarzt. Es ist zu beachten, dass Nachweiszeiten lediglich ein Richtwert darstellen, da jedes Pferd Medikamente individuell abbaut.
Eine am oder vor dem Turnier rechtzeitig abgegebene, vollständig und korrekt ausgefüllte Medikationserklärung kann, unter Berücksichtigung der Nachweiszeit und der Fitness des Pferdes, den Nachweis von minimalsten Rückständen bei einer Dopingkontrolle unter Umständen erklären und die Beurteilung eines möglichen positiven Resultates beeinflussen. Medikationserklärungen schliessen aber eine Sanktion nicht von vornherein aus.
Die Auswahl eines Pferdes zur Medikations- /Dopingkontrolle bedeutet nicht automatisch, dass ein Verdacht besteht, dass diesem Pferd verbotene Wirkstoffe zugeführt wurden. Die meisten Sieger, vorwiegend bei Meisterschaften, werden routinemässig getestet, die Auswahl einer bestimmten Anzahl klassierter oder nicht klassierter Pferde geschieht zufällig.
Ein Jurymitglied oder anderer Offizieller der Veranstaltung informiert die Pferdesportler über die anstehende Kontrolle. Dieser wird anschliessend von der Kontrollveterinärin oder dem Kontrollveterinär durch die Probenahme geleitet.
Normalerweise werden dem zu testenden Pferd Blut- und/oder Urinproben entnommen und an das mit der Untersuchung beauftragte Labor geschickt. Der Pferdesportler hat während dem gesamten Prozedere beim Pferd zu bleiben oder sich allenfalls von einer Vertrauensperson vertreten zu lassen, um mögliche Verfahrensfehler ausschliessen zu können.
Bei Vorliegen einer positiven Probe oder bei Verweigerung einer Kontrolle wird der Fall der Sanktionskommission von Swiss Equestrian übertragen, welche die notwendigen Massnahmen einleitet. Dies kann von einer Disqualifikation über eine Busse bis zur mehrmonatigen Suspendierung von Wettkämpfen führen. Das Strafmass ist von der Schwere des Vergehens abhängig. Als Grundlage für die Behandlung der Fälle dient dabei das Rechtspflegereglement von Swiss Equestrian.
Grundsätzlich könnte eine ausgesprochene Sanktion auch zu einer offiziellen Untersuchung mit Anzeige wegen Verstosses gegen die Tierschutzgesetzgebung führen.
- Gesundheit des Pferdes: Ist mein Pferd gesund und fit für einen Wettkampfeinsatz?
- Planung und Information: Ist mein Tierarzt über die Wettkampfeinsätze meines Pferdes informiert, bevor er meinem Pferd ein Medikament verabreicht (Medikationserklärung?)?
- Futterzusätze: Habe ich Kenntnis darüber, was für Substanzen in allfälligen Zusatzfuttermitteln meines Pferdes enthalten sind?
- Sprays, Salben und Co.: Weiss ich mit Sicherheit, dass sämtliche von mir angewendeten Salben und Sprays keinesfalls dopingrelevant sind?
- Stallumgebung: Stehen im gleichen Stall Pferde, die Medikamente erhalten, und ist klar auszuschliessen, dass mein Pferd eines dieser Medikamente versehentlich aufnehmen konnte?
Nach Artikel 16 der Tierschutzverordnung (Kapitel 3 «Verbotene Handlungen») ist die Teilnahme an Wettbewerben und sportlichen Anlässen mit Tieren, bei denen Stoffe oder Erzeugnisse eingesetzt werden, die nach den für die Sportverbände massgebenden Listen oder nach der vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV in einer Verordnung festgelegten Liste verboten sind, nicht erlaubt.
Swiss Equestrian regelt den Umgang bezüglich Medikation und Doping in mehreren Dokumenten: Generalreglement, Veterinärreglement und Rechtspflegereglement.
den Antidoping-Bestimmungen unterstellt. Gemäss Dopingliste von Antidoping Schweiz sind folgende Substanzen (alle Medikamente und Zusätze) oder Methoden verboten:
- zur sportlichen Leistungssteigerung;
- die ein effektives oder potenzielles Gesundheitsrisiko darstellen;
- oder die gegen die Ethik im Sport verstossen (spiritofsport).
Detaillierte Informationen unter: Swiss Sport Integrity