Impfvorschriften

Die korrekten Impfungen müssen im Pass eingetragen sein. Das korrekte Impfschema (Influenza A, Equi 1 und Equi 2) ist im Veterinärreglement publiziert und auf dieser Webseite ersichtlich.

Pferde oder Ponys, die an offiziellen Veranstaltungen von Swiss Equestrian teilnehmen, müssen die geltenden Impfvorschriften der Veterinärkommission (VETKO) einhalten.

Die VETKO weist alle Pferdesportler darauf hin, dass sie allein für das Einhalten der korrekten Immunisierung ihrer Tiere verantwortlich sind. Jede Equide, die an einer offiziellen Veranstaltung von Swiss Equestrian teilnimmt, muss vorschriftsgemäss geimpft sein.

Pferde oder Ponys, deren Impfschemata nicht diesen Vorschriften entspricht, dürfen nicht an offiziellen Veranstaltungen von Swiss Equestrian starten, bis eine korrekte Immunisierung belegt werden kann.

  • Korrekt immunisiert heisst: Der Booster wurde innerhalb der Frist von 365 Tagen seit der letzten Impfung injiziert, die Grundimmunisierung wurde korrekt vorgenommen.
  • Falls die Grundimmunisierung nicht korrekt vorgenommen wurde: Die komplette Grundimmunisierung muss neu dreifach erfolgen.

Ist eine Grundimmunisierung mit drei Injektionen im Gang, darf das Pferd an keiner offiziellen oder freien Veranstaltung von Swiss Equestrian teilnehmen, solange bis die ersten zwei Impfungen gemäss dem Schema einer Grundimmunisierung erfolgt ist und die folgende Quarantäne von 7 Tagen abgelaufen ist. Das bedeutet, dass das Pferd oder das Pony am 8. Tag nach der zweiten Impfung wieder starten darf. Die dritte und somit letzte Injektion der Grundimmunisierung muss dann aber zwingend zum gegebenen Zeitpunkt verabreicht werden, damit die Immunisierung komplett und korrekt ist.

Für Pferde, die vor dem 1.1.2013 geboren sind und deren Grundimmunisierung vor dem 1.3.2021 vollständig erfolgte und die seither lückenlos ohne Überschreitung der vorgeschriebenen Intervalle Wiederholungsimpfungen erhielten, gilt für die Teilnahme an nationalen Veranstaltungen weiterhin das alte Schema der Grundimmunisierung mit nur zwei Impfungen sowie jährlichen Wiederholungsimpfungen.

Zur Erinnerung

  • Pferde, für welche der Pferdepass auf dem Platz nicht vorgewiesen werden kann, sind nicht startberechtigt!
  • Für FEI-Registrierungen ab 1.1.2013 müssen die Pferde über einen Chip verfügen.
  • Für die Neuregistrierung im Sportpferderegister von Swiss Equestrian müssen die Pferde ab 1.1.2016 gechipt sein.
  • Für eine Teilnahme an nationalen Veranstaltungen in Deutschland (mit Gastlizenz oder Grenzturniere) ist eine Immunisierung gegen Influenza nach folgendem Schema nötig (nach Reglement der Deutschen Reiterlichen Vereinigung):

    • Grundimmunisierung besteht aus drei Impfungen
    • Zweite Impfung mindestens 28 und höchstens 70 Tage nach der ersten Impfung
    • Dritte Impfung maximal 6 Monate +21 Tage nach der zweiten Impfung

    Eine Turnierteilnahme ist möglich, wenn:

    • bei der Grundimmunisierung die ersten zwei Impfungen erfolgt sind und nach der zweiten Impfung 14 Tage vergangen sind.
    • bei Wiederholungsimpfungen und der dritten Impfung der Grundimmunisierung 7 Tage nach der letzten Impfung vergangen sind.
    • Wiederholungsimpfungen gegen Influenza im Abstand von maximal 6 Monaten +21 Tagen

    Alle Pferde, die bisher nicht gegen Influenza geimpft wurden, keine ordnungsgemässe Grundimmunisierung erhalten haben oder bei denen der Abstand zwischen zwei Impfungen gegen Influenza- und Herpesvirus länger als 6 Monate plus 21 Tage war, müssen vor einem Turnierstart neu grundimmunisiert werden.

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