Verbandsgerichtsbarkeit

Die Rechtspflege von Swiss Equestrian dient der Durchsetzung des Verbandsrechtes im Interesse eines geordneten und fairen Sportbetriebes und zum Schutze des Pferdes.

Die beiden Organe der Verbandsgerichtsbarkeit, die Sanktionskommission SAKO sowie das Verbandsgericht treffen ihre Entscheide unter Berücksichtigung der anerkannten Grundsätze eines fairen Verfahrens und insbesondere unter der Wahrung des rechtlichen Gehörs und des Prinzips der Verhältnismässigkeit. Sie prüfen von sich aus, ob die Voraussetzungen für eine Sanktion erfüllt sind.

Grundlage für die Entscheide sind dabei die Statuten und Reglemente sowie weitere verbindliche Vorschriften von Swiss Equestrian.

Zuständigkeiten der Organe:

Die Sanktionskommission verhängt bei Verstössen gegen das Generalreglement die entsprechenden Massnahmen und entscheidet über Rekurse. Die SAKO kann Bussen sowie administrative Massnahmen wie Sperren oder Lizenzentzug verhängen (Generalreglement Swiss Equestrian, Anhang I). Als 2. Instanz zur Überprüfung des 1. Entscheids gibt es das Verbandsgericht, das mittels Rekurs angerufen werden kann.

Das Verbandsgericht entscheidet als Schiedsinstanz bei Streitigkeiten über die Anwendung der Rechtssätze von Swiss Equestrian zwischen Parteien, die der Verbandsgerichtsbarkeit unterstehen und als Beschwerdeinstanz über erstinstanzliche Entscheide der SAKO sowie über die Absetzung von Offiziellen. Verstösse gegen Reglemente wie z.B. Gewinnpunktverstösse werden von der SAKO als erstinstanzliche Kommission geahndet.

Die Mitglieder des Verbandsgerichts (4 Mitglieder und 1 Präsident) sowie der Sanktionskommission (1 Präsident, 4 Mitglieder) werden von der Mitgliederversammlung für eine Amtsdauer von 4 Jahren mit Möglichkeit zur Wiederwahl gewählt. Dabei sind Mitglieder des Vorstandes, der Technischen Komitees der Disziplinen und der Kommissionen sowie Mitglieder von ständigen Arbeitsgruppen oder Mitarbeitende der Geschäftsstelle nicht wählbar.

Alle unsere Organe