Was sich 2026 in den Reglementen von Swiss Equestrian ändert

Swiss Equestrian (SE) hat Anfang November die Reglementsanpassungen für 2026 publiziert und per Ende Jahr noch Anpassungen an das neue FEI-Reglement vorgenommen. So ist gemäss Generalreglement von SE neu der Gebrauch von Mobiltelefonen auf dem Pferd resp. dem Wagen beim Fahren auf Turnieren nicht erlaubt, mit der Ausnahme, wenn ein Ohrhörer verwendet wird. Konkurrent:innen und Offizielle sind gebeten, die aktuelle Version der Reglemente zu konsultieren.

Symbolbild: Das Telefonieren auf dem Pferd / auf dem Wagen beim Fahren ist lediglich noch mit einem einzigen Ohrhörer (Headset) gestattet.

Generalreglement Artikel 7.6: Verwendung des Mobiltelefons während des Reitens / Fahrens 

Das Telefonieren auf dem Pferd / auf dem Wagen beim Fahren ist lediglich noch mit einem einzigen Ohrhörer (Headset) gestattet. Der Einsatz von zwei Ohrhörern oder das in der Hand halten eines Mobiltelefons ist verboten.

Art. 7.6.:  
Konkurrentinnen und Konkurrenten dürfen während des Reitens/Fahrens kein Mobiltelefon oder ähnliches Gerät in der Hand halten oder benutzen. Dies gilt auf dem gesamten Turniergelände für jede Personen, die reitet oder fährt. Die Verwendung von einem einzigen Ohrhörer (Headset) ist ausserhalb des Parcours oder des Vierecks erlaubt, sofern dies in den Disziplinenreglementen nicht anderweitig festgehalten ist. Es ist nur dann gestattet, wenn die Sicherheit der Konkurrentinnen und Konkurrenten sowie der Pferde nicht beeinträchtigt wird sowie der Ablauf des Trainings oder der Vorbereitung nicht gestört wird. Die Offiziellen können die Nutzung jederzeit einschränken oder verbieten, wenn sie ein Risiko sehen.

Springreglement – Richtlinie Ausrüstung Art. 1.1 Abs. 2 – Anzug und Gruss

Erlaubt die Jury den Einsatz des Sommertenüs, ist neu das Tragen einer Krawatte nicht mehr obligatorisch. Jedoch muss der Hemdkragen oder der Kragen der Bluse geschlossen sein.

News vom 4. November 2025: 
Swiss Equestrian publiziert Reglementsanpassungen für 2026

Swiss Equestrian modernisiert den Reglementsprozess grundlegend: Ab 2025 gelten neue Verfahren zur Genehmigung und Überarbeitung der Disziplinenreglemente. Mit dem angepassten Generalreglement und den überarbeiteten Bestimmungen in den Disziplinenreglementen Springen, Eventing, Fahren und Voltige treten zahlreiche Änderungen in Kraft, die ab dem 1. Januar 2026 gelten.

Auf das Jahr 2025 hat Swiss Equestrian einen neuen Prozess zur Änderung der Reglemente der Disziplinen eingeführt. Dieser betrifft die neuen Formen der Genehmigung sowie die Rolle und Zusammensetzung der beteiligten Organe.

Um dem Rhythmus der Full-Revisionen der FEI zu entsprechen, werden die Reglemente der Disziplinen wie folgt geändert:

  • Änderungen im Jahr 2025, Inkrafttreten für 01.01.2026: Springen, Eventing, Fahren, Voltige
  • Änderungen im Jahr 2026, Inkrafttreten für 01.01.2027: Dressur, Para-Dressur
  • Änderungen im Jahr 2027, Inkrafttreten für 01.01.2028: Reining, Endurance, Vierkampf

Im Anschluss daran beginnt der Zyklus von neuem.

Künftig unterscheiden wir drei Arten von Erlassen:

  • Reglemente: Änderungen sind alle 4 Jahre möglich
  • Richtlinien: Änderungen sind alle 2 Jahre möglich
  • Projekte: Neue Projekte können für eine Dauer von maximal 2 Jahren «ausprobiert» werden. Anschliessend kann das Technische Komitee der betreffenden Disziplin einen Antrag auf Ergänzung im Reglement stellen.

Dringende Anpassungen bleiben jedoch weiterhin jederzeit möglich. Dies sind insbesondere Anpassungen an gesetzlichen Vorschriften, Reglemente und Vorschriften der FEI, von Swiss Olympic sowie dringend notwendige Änderungen zur Beseitigung von Gefahren für Pferdesporttreibende und Pferde oder zur Verhinderung von Missbräuchen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Reglement zum Verfahren bei Reglementsänderungen auf der Website von Swiss Equestrian.

Da die bisherigen Reglemente und Weisungen der Disziplinen Springen, Eventing, Fahren und Voltige in ein Reglement und Richtlinien aufgeteilt und grundlegend überarbeitet wurden, wird auf die Veröffentlichung einer Version im Korrekturmodus für 2026 verzichtet, da dies nicht mehr in einer leserfreundlichen Variante zu publizieren war.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Änderungen pro Disziplin. Dennoch empfehlen wir, die neuen Reglemente und Richtlinien vollständig zu lesen. Da die Reglemente und Richtlinien heute meist in Form von PDF online konsultiert werden, wurde entschieden, die Publikation der Reglemente und Richtlinien in einem einzigen Dokument pro Disziplin vorzunehmen, damit mittels Suchfunktion alles einfacher gefunden werden kann.

Nennsystem

Im Generalreglement ist unter Ziffer 4.3 der neue Prozess der Nennungen, welcher ab Ende Januar 2026 eingeführt wird, festgehalten. Für alle Disziplinen erfolgt dann ein Wechsel vom «System des Nennschlusses mit einer Nachnennphase» auf ein «System mit einer Nennphase». In den Ausschreibungen muss der Zeitpunkt der Eröffnung der Nennphase zwingend angegeben werden. Die dafür vorgesehene Uhrzeit ist 21.00 Uhr, der Tag ist durch den Veranstalter frei wählbar. Der Veranstalter kann die Anzahl der möglichen Teilnehmenden pro Prüfung beim Erstellen der Ausschreibung festlegen und während der Nennphase anpassen, jedoch nicht kleiner als die bereits Gemeldeten. Der Veranstalter kann ebenfalls während der Nennphase die Anzahl der erlaubten Pferde pro Teilnehmende:n erhöhen, ausser dies ist in den Reglementen der Disziplinen anders geregelt.

Die für eine Prüfung gemeldeten Konkurrent:innen sowie solche, die für eine Prüfung melden möchten, die möglichen Startplätze aber bereits vergeben sind, können sich für ein Benachrichtigungssystem registrieren und werden dann automatisch informiert (Benachrichtigung im Benutzerkonto my.swiss-equestrian.ch und per E-Mail), wenn der Veranstalter die Anzahl der Startenden oder der erlaubten Pferde anpasst oder wenn durch Abmeldungen Startplätze frei werden.

Weil es nur noch eine einzige Nennphase gibt, können allfällige Teilnahmebeschränkungen, die festgelegt werden, nicht mehr aufgehoben werden. Mit diesem System ist jedoch nun für Veranstalter möglich, die Grösse der Prüfungen resp. der Veranstaltung besser zu planen, weshalb beispielsweise eine Kilometer-Beschränkung – die immer wieder Konkurrentinnen und Konkurrenten aus ähnlichen (Rand-)Regionen benachteiligt hat – nicht mehr nötig sind. Zudem kann der Zuschlag von mindestens CHF 5 für die Nachnennphase nicht mehr erhoben werden.

Die Regelungen betreffend Konkurrent:innen-, Pferde- und Paarwechsel bleiben wie bis anhin und können bis um 16 Uhr des Vortages der entsprechenden Prüfung durch den oder die Meldenden direkt im System vorgenommen werden.

Die Veranstalter erhalten 3 Wochen vor ihrem Turnier eine pauschale Vorab-Auszahlung von 80% des aktuell bis da eingegangenen Nenngeldes, um laufende Kosten an der Veranstaltung decken zu können.

Zum Nennsystem folgen in Kürze weitere detaillierte Informationen.

Disziplinübergreifende Anpassungen

  • Die Bestimmungen des bisherigen Ponysport-Reglements wurden ins Generalreglement von Swiss Equestrian und soweit notwendig in die Reglemente und Richtlinien der einzelnen Disziplinen integriert sowie grundlegend überarbeitet.
  • In allen Disziplinen ist neu der Einsatz von PROTEC Mouth Guard verboten.

Vorbehalt Anpassungen FEI-Reglemente
Allenfalls können in den einzelnen Schweizer Reglementen und Richtlinien bis Ende Jahr noch Anpassungen aufgrund von FEI-Reglementsänderungen, über welche die FEI im November definitiv informiert, vorgenommen werden.

Detailinformationen zu den einzelnen Disziplinen

  • Organisation – Generelles 

    • Die Aufgaben des Organisationskomitees sowie der Offiziellen und die einzelnen Zuständigkeiten und Kompetenzen wurden präzisiert.

    Ausschreibung und Nennphase  

    • In Zukunft wird festgelegt, dass ein Pferd auch nur eine Prüfung pro Tag starten darf. Es ist nicht mehr erlaubt, vorzuschreiben, dass Pferde für mehrere Prüfungen gemeldet werden müssen.
    • Die Anzahl Pferde pro Reiter:in ist nicht mehr beschränkt. Allerdings schlägt das System den Veranstaltern eine Begrenzung von zwei Pferden pro Reiter:in und Prüfung vor. Diese Zahl kann vom Veranstalter zu Beginn und/oder während der Nennphase angepasst werden. Die unbeschränkte Anzahl Pferde pro Reiter:in galt bisher schon in Jungpferdeprüfungen.

    Abreitplatz  

    • Das Reglement präzisiert neu den Zutritt zum Abreitplatz, damit die Reiter:innen besser unterstützt werden können.

    Parcoursbesichtigung 

    • Das Öffnen des Parcours zur Besichtigung obliegt der Jury in Zusammenarbeit mit den Parcoursbauenden.

    Ausrüstung Konkurrent:innen und Pferde 

    • Erlaubt die Jury den Einsatz des Sommertenus, ist neu das Tragen einer Krawatte nicht mehr obligatorisch.
    • Gedrehte Gebisse sind gemäss Art. 21 der TSchV verboten.
    • In Pony- und B- bzw. B/R-Prüfungen ist nur eine Zügelverbindung erlaubt. Es ist für die Richter:innen nicht möglich, zu unterscheiden, ob es sich in den gemischten B/R-Prüfungen um eine Reiter:in mit Brevet oder Lizenz handelt.

    Einreiten und Beenden des Parcours 

    • Wenn ein:e Reiter:in eliminiert wird oder aufgegeben hat, hat sie oder er nur noch Anspruch auf einen weiteren Versuch.

    Prüfungen  

    • Die Geschwindigkeit wird je nach Kategorie frei festgelegt, im Einvernehmen zwischen Parcoursbauer:in und Jurypräsident:in, und muss auf dem Parcoursplan angegeben werden.
    • Bei Überschreitung der erlaubten Zeit gibt es neu 1 Strafpunkt pro angebrochene 4 Sekunden.
    • In Zwei-Phasen-Prüfungen müssen die Hindernisse beider Phasen der ausgeschriebenen Kategorie entsprechen. Insgesamt sind mindestens 10 und höchstens 13 Hindernisse erlaubt.
    • Die Prüfungen Américaine werden abgeschafft.
    • In Prüfungen mit zweitem verkürztem Umgang (mit oder ohne Stechen) muss dieser mindestens ein Hindernis weniger als der erste Umgang enthalten und höchstens 10 Hindernisse umfassen. Das Stechen darf nicht mehr als fünf Hindernisse haben.
    • Equipenspringen können ausnahmsweise nach Wertung A auf Zeit unter 90 cm angeboten werden.
    • Ein Pferd darf pro Tag nur an einer Prüfung mit Stechen (separates Stechen, Puissance, Six Barres, Knock out) teilnehmen.
    • Das Anforderungsprofil des Stilrichters wurde konkretisiert und neu kann in Stilprüfungen, die nicht zum Erwerb der Lizenz zählen, auch nur ein:e Stilrichter:in eingesetzt werden.
    • Bei Stilprüfungen werden pro Hindernisfehler neu 2 Punkte abgezogen und nicht mehr 4 wie bis anhin.
    • Neu können auch Stilprüfungen für Pferde (auch unter dem Namen Hunter-Prüfungen bekannt) organisiert werden; Ablauf und Bewertung sind in den Richtlinien festgelegt.

    Hindernisse 

    • Ein überbauter Wassergraben kann bei Prüfungen ab 110 cm, ein offener Wassergraben bei Prüfungen ab 120 cm eingebaut werden.

    Preise 

    • Wenn eine Prüfung nicht fortgesetzt werden kann und mindestens 50 % der Teilnehmer:innen gestartet sind, wird eine Rangliste erstellt. Nicht gestartete Reiter:innen erhalten das Startgeld (ohne Abgaben) zurück.
    • Ein:e Reiter:in, die oder der im Stechen aufgibt, wird ex aequo mit den im Stechen eliminierten Reiter:innen am letzten Rang der Stechteilnehmer:innen klassiert.

    Ponys und Kleinpferde 

    • Es wurden maximale Grössen in Abhängigkeit der Grösse der Pferde/Ponys festgelegt. Ebenfalls wurden Altersvorschriften überarbeitet.
    • Die für Springen relevanten Bestimmungen des bisherigen Ponysport-Reglements wurden ins Springreglement und die Richtlinien integriert sowie grundlegend überarbeitet.

    Springen | Reglement Springen & Richtlinien 2026

    • In allen Dokumenten wurde die Anpassung der Bezeichnung der Disziplin von Concours Complet (CC) zu Eventing vorgenommen. Dies ist die weltweite Bezeichnung für den Vielseitigkeitssport.
    • Die verschiedenen Eventing-Prüfungen behalten jedoch die Abkürzung CCN, wie es auch in der FEI geläufig ist.
    • Bei den Anpassungen wurde Wert daraufgelegt, den Sport fair und sicher zu gestalten. Das Reglement soll für Teilnehmende, Offizielle und Veranstalter verständlich sein.
    • Die Aufgaben des Organisationskomitees sowie der Offiziellen und die einzelnen Zuständigkeiten und Kompetenzen wurden präzisiert.
    • Im Weiteren wurden die Bestimmungen hinsichtlich des Pferdewohls genauer erläutert und definiert. Dies betrifft insbesondere «Gefährliches Reiten» und «Misshandlungen von Pferden». Die Bestimmungen sind weitgehend an jene der FEI angepasst.
    • Als Richtlinien werden neu die Bestimmungen betreffend Ausrüstung von Konkurrent:innen und Konkurrenten sowie der Pferde geführt.
    • Neu sind die Durchführung und Wertung der Spezialprüfungen, wie CC-Welcome, Geländestilprüfungen, Indoor-Cross etc. als Richtlinien direkt dem Reglement angehängt.

    Eventing | Reglement Eventing & Richtlinien 2026

    • Fahrer:innen in der Stufe L, die innerhalb von drei Jahren an offiziellen Prüfungen in der Schweiz fünf Dressurresultate mit nicht mehr als 58 Strafpunkten erzielen, steigen per Ende des Jahres in die Stufe M auf.
    • Fahrer:innen dürfen in der gleichen Prüfung nicht als Beifahrer:innen eingesetzt werden, ausgenommen in Prüfungsstufen der Kategorie B und V und bei Faher:innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. In der Prüfung B dürfen Beifahrer:innen pro Prüfung nur bei derselben Fahrerin oder demselben Fahrer eingesetzt werden.
    • In den Dressurprüfungen sitzen die Richter:innen bei 5 Richter:innen neu bei C R S P und V. Bei 3 Richter:innen sitzen sie neu bei C P und V.
    • Die Weisung «Trensen und Gebisse» wird den FEI-Richtlinien angepasst. Die neuen Bestimmungen sind in der Richtlinie Ausrüstung im Reglement Fahren zu finden.
    • Die Meter-/Zeittabelle Kegelfahren wurde mit 200m/Minute ergänzt.

    Fahren | Reglement Fahren & Richtlinien 2026

    • Neue Struktur der Weisungen Voltige 
      Die bisherigen Weisungen wurden überarbeitet und in zwei Richtlininen aufgeteilt:
      • Richtlinien Voltige Grundlagen: Vermitteln grundlegendes Wissen zur Disziplin für Voltigierende, Trainer:innen und Offizielle.
      • Richtlinien Voltige Prüfungen: Enthalten alle relevanten Bestimmungen zu den verschiedenen Prüfungen und deren Bewertung.
    • Einführung neuer Einsteiger- und Nachwuchsprüfungen 
      Nach dem Vorbild der Disziplin Springen wurden neue Prüfungsformate für Einsteigerinnen und Einsteiger sowie den Nachwuchs entwickelt. Diese können teilweise auf dem Übungsbock oder auf dem Pferd im Trab beziehungsweise Schritt absolviert werden.

    Weiterentwicklung des Nachwuchscups als Projektreglement
    Der Nachwuchscup hat sich in den vergangenen Jahren bewährt und wird künftig ausgebaut. Ab 2026 wird er in drei Altersklassen ausgetragen, um den unterschiedlichen Entwicklungsstufen der Voltigierenden noch besser gerecht zu werden.

    Voltige | Reglement Voltige & Richtlinien 2026