Ziel dieser Führzügel- und Einsteigerprüfungen ist es, erste «Turnierluft» zu schnuppern, wobei der Fokus ganz klar auf die Ausbildung gerichtet ist. Das korrekte Verhalten, die sorgfältige Vorbereitung und das stilsichere Reiten stehen in allen vier Prüfungskategorien im Vordergrund.
Sämtliche Prüfungen werden als Stilprüfungen bewertet, jedoch ohne Zeitmessung. Es wird eine gemeinsame Rangliste für Ponys und Grosspferde erstellt.
Für die Sportmanagerin von Swiss Equestrian, Evelyne Niklaus, sind die neuen Einsteigerprüfungen ein wichtiger Meilenstein bei der Weiterentwicklung des Springsports: «Kinder und Jugendliche sollen im Breitensport schon früh positive Erfahrungen auf dem Turnierplatz sammeln können und erfahren, wie viel Spass das Turnierreiten macht. Dabei ist der Ausbildungsansatz ganz zentral. Im geschützten Rahmen der Einsteigerprüfungen lernen die jungen Springreiterinnen und -reiter die Abläufe eines Turniers kennen. Sie erfahren, wie sie sich gegenüber den Offiziellen korrekt verhalten. Es wird ihnen der gute Umgang mit dem Pferd oder Pony auf dem Turnierplatz und deren gezielte Vorbereitung gezeigt. Dadurch stärken sie die so wichtige vertrauensvolle Beziehung zu ihrem Pferd oder Pony. Das ist die beste Grundlage für Freude und Erfolg im Wettkampfsport.»
Führzügel-Cavaletti-Prüfung
Als tiefste Kategorie ist die Führzügel-Cavaletti-Prüfung offen für Kinder von 4 bis 9 Jahren ohne jegliche Lizenz und ohne Reiterbrevet. Ein Diplom der «Grundausbildung Pferd» ist erlaubt, aber nicht Pflicht. Die Führperson muss mindestens 16 Jahre alt sein und mindestens über ein Attest der «Grundausbildung Pferd» verfügen.
Die Führperson begleitet das Kind, wobei der am Trensenring eingeschnallte Führzügel die ganze Zeit durchhängen soll. Gemeinsam absolviert das Paar im Schritt und/oder Trab einen Parcours, der über am Boden liegende Stangen und Cavaletti führt.
Einsteiger-Springprüfung E40
In der E40 sind Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren startberechtigt, ohne jegliche Lizenz, ohne Reiterbrevet, jedoch ist das Diplom «Reiten» der «Grundausbildung Pferd» obligatorisch. Der Parcours besteht aus drei Trab-Cavalettis und maximal vier Steilsprüngen mit einer Maximalhöhe von 40 Zentimetern. Es werden keine Unterbauten, Bidets oder Kombinationen eingesetzt.
Einsteiger-Springprüfung E50
Für die E50 dürfen die Kinder und Jugendlichen von 6 bis 18 Jahren keine Lizenz besitzen. Mindestvoraussetzung ist das Diplom «Reiten» der «Grundausbildung Pferd», ein Reiterbrevet darf vorhanden sein. Das Paar darf bei Nennschluss jedoch keine Gewinnpunkte im Springen auf dem Konto haben. Jede Konkurrentin und jeder Konkurrent absolviert einen Parcours aus maximal fünf Steilsprüngen mit einer Maximalhöhe von 50 Zentimetern. Es werden keine Unterbauten, Bidets oder Kombinationen eingesetzt.
Einsteiger-Springprüfung E60
Die Stufe E60 sind Übergangsprüfungen zu der Stufe B60. Die E60-Prüfungen sind offen für Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren ohne jegliche Lizenz. Das Diplom «Reiten» der «Grundausbildung Pferd» muss vorhanden sein, ein Reiterbrevet darf vorhanden sein. Das Paar darf bei Nennschluss jedoch keine Gewinnpunkte im Springen auf dem Konto haben. Der Parcours besteht aus maximal sieben Sprüngen mit einer Maximalhöhe von 60 Zentimetern. Es werden keine Unterbauten, Bidets oder Kombinationen eingesetzt.
Aufwärmen und Vorbereiten unter Aufsicht
Das Aufwärmen auf dem Abreitplatz erfolgt in allen Führzügel-Cavaletti- und Einsteigerprüfungen ohne Sprünge. Die Anzahl Paare, die sich gleichzeitig auf dem Abreitplatz befinden darf, ist klar reglementiert und aus Sicherheitsgründen stark eingeschränkt. Während sich die Führzügel-Reiterinnen und -Reiter zu keinem Zeitpunkt frei – also ohne Führperson – auf dem Abreitplatz bewegen dürfen, sind in den E-Prüfungen mit Ausnahme einer vom Organisationskomitee bestimmten Aufsichtsperson mit Fachkenntnissen im Pferdesport, die das Warmreiten ohne Sprünge beaufsichtigt, nebst den Konkurrentinnen und Konkurrenten keine weiteren Personen auf dem Abreitplatz erlaubt.
In den E-Prüfungen sind aus Sicherheitsgründen zu keiner Zeit Pferde und Ponys gemeinsam auf dem Abreitplatz oder im Parcours. Im Parcours bereiten sich die Paar in Kleingruppen unter der Anleitung der Richterin oder des Richters während 10 Minuten gemeinsam auf die Prüfung vor und absolvieren ein paar Einzelsprünge. Anschliessend absolviert jede Konkurrentin und jeder Konkurrent den Parcours.
Diese Prüfungen gelten allesamt als Ausbildungsprüfungen und generieren keine Gewinnpunkte.
Einfach umsetzbar für Veranstalter
Die Ausbildungsprüfungen können im Rahmen einer bereits bestehenden Veranstaltung oder auch als separate Veranstaltung ausgeschrieben werden. Es werden Musterparcours zur Verfügung gestellt, damit ein einheitlicher Parcoursbau gewährleistet und kein Parcoursbauer erforderlich ist.
Die Anforderungen an die Richterinnen und Richter sowie die Aufsichtspersonen sind im Projekt-Reglement geregelt und im Sinne des Ausbildungsgedankens dieser Prüfungen anders angelegt als bei regulären Springprüfungen.
Pilotprojekt in der Testphase
Gemäss dem neuen Reglement zum Verfahren bei Reglementsänderungen von Swiss Equestrian können die Technischen Komitees (TK) jedes Jahr Projekte für eine Dauer von maximal zwei Jahren einführen. Danach müssen sie entweder validiert und in ein Reglement oder eine Richtlinie überführt oder aufgegeben werden. Die hier beschriebenen Ausbildungsprüfungen wurden in diesem Rahmen vom TK Springen eingeführt. Ende September 2025 wird Bilanz gezogen und über das weitere Vorgehen entschieden.
Interessierte Veranstalter können diese Ausbildungsprüfungen ab sofort in ihren Ausschreibungen für die Saison 2025 anbieten.