Ethik und Prozessoptimierung im Fokus der Reglementsänderungen

Vier administrative Reglemente wurden in Zusammenarbeit mit den Vorsitzenden der Reglementskommission, der Sanktionskommission und des Verbandsgerichts angepasst und Ende November vom Vorstand von Swiss Equestrian verabschiedet. Auch das CC- und das Springreglement wurden für 2025 leicht überarbeitet.

Die administrativen Reglemente wurde in erster Linie geändert, um dem neuen Reglementsanpassungsprozesses Rechnung zu tragen. Dieser Prozess wurde dieses Jahr von einer Arbeitsgruppe ausgearbeitet und vom Vorstand von Swiss Equestrian validiert sowie an der Präsidentenkonferenz im August und an der Mitgliederversammlung im November vorgestellt.

Mit der Anpassung des Generalreglements von Swiss Equestrian wird nun insbesondere Klarheit geschaffen im Zusammenhang mit Tierschutzvergehen ausserhalb von Veranstaltungen, die Swiss Equestrian unterstehen. Weitere Änderungen betreffen den neuen Reglementsanpassungsprozess. Das revidierte Generalreglement tritt per 1. Januar 2025 in Kraft. 
Das Generalreglement im Änderungsmodus

Das Reglement zum Verfahren bei Reglementsänderungen (REGLKO-Reglement) wurde umfassend revidiert. Der neue Reglementsänderungsprozess und die neuen Erlassformen wie auch die Rolle und Zusammensetzung der involvierten Organe werden darin im Detail dargelegt. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft. 
Das REGLKO-Reglement im Änderungsmodus 

Die Überarbeitung des Organisationsreglements wurde aufgrund des beschlossenen neuen Reglementsänderungsprozesses sowie infolge der Schaffung der Kommission Zuchtverbände nötig. Ausserdem wurden Bestimmungen zur Vermeidung von Interessenskonflikten – eine Auflage von Swiss Olympic – in das Reglement aufgenommen. Die Änderungen treten per sofort in Kraft.  
Das Organisationsreglement im Änderungsmodus

Im Rechtspflegereglement wurden im Zuge der Digitalisierung namentlich vereinfachte Prozesse bei der Zustellung von offiziellen Dokumenten wie Stellungnahmen oder Entscheiden festgehalten. Künftig werden diese Dokumente per E-Mail verschickt und nicht mehr mittels Postversand. Auch die Bestimmungen zu den Verfahrenskosten und zum Kostenvorschuss bei Beschwerden wurden angepasst. Diese Änderungen gelten per sofort. 
Das Rechtspflegereglement im Änderungsmodus

Bei den Disziplinenreglementen erfahren nur das Spring- und das CC-Reglement kleine Änderungen, die per 1.Januar 2025 in Kraft treten. 
Im Springreglement wird die erlaubte Sporenlänge angepasst und präzisiert.  
Das CC-Reglement hält neu fest, dass sich die Reiterinnen und Reiter nach jedem Sturz beim Medical Team melden müssen und dass gestürzte Pferde dem Turnierveterinär gezeigt werden müssen. 
Das Springreglement im Änderungsmodus 
Das CC-Reglement im Änderungsmodus