Unnatürlicher Schaum am Maul: FEI dehnt Verbot aus

Der internationale Pferdesportverband FEI verbietet den Einsatz von Produkten, die in und um das Maul von Pferden Schaum erzeugen. Bisher gab es nur Regelungen in dieser Hinsicht in der Dressur und der Para-Dressur. Neu ist ein entsprechender Passus im Veterinärreglement der FEI festgehalten und betrifft somit alle FEI-Disziplinen. Diese Regelung tritt per 1. Juli 2025 in Kraft.

Ein leichter, gleitfähiger und nicht klebriger Schaum um die Lippen des Pferdes gilt als Zeichen für Losgelassenheit und Durchlässigkeit – und ist somit positiv zu werten. Wird dieser Schaum jedoch auf unnatürliche Art und Weise herbeigeführt, kann dies dazu führen, dass Mängel bei der Ausbildung oder der Ausrüstung verdeckt werden und von Stewards und Richtern nicht korrekt beurteilt werden können. Unnatürlicher Schaum ist dick und klebrig.

Die FEI hat diese Problematik erkannt und ein entsprechendes Verbot zunächst in das Dressur- und Para-Dressur-Reglement aufgenommen. Nun wird diese Bestimmung per 1. Juli 2025 präzisiert und in das Veterinärreglement aufgenommen (Art. 1004.4). Damit gilt das Verbot neu für alle der FEI unterstellten Disziplinen im Wettkampf und auf dem Vorbereitungsplatz.

Der Passus besagt im Wortlaut: «Es ist strengstens untersagt, im oder um das Maul und/oder die Zunge des Pferdes irgendwelche Substanzen/Produkte zu verwenden, die (i) Schaumbildung imitieren, veranlassen oder verursachen und/oder (ii) das Gebiss beschichten oder anderweitig bedecken oder teilweise bedecken können. Vom Verbot ausgenommen ist die Anwendung von Produkten, die gemäss FEI Tack App zugelassen sind, sowie die Verabreichung von erlaubtem natürlichem Futterlob in kleinen Mengen. Bei Zuwiderhandlung erfolgt eine Gelbe Karte zur Verwarnung und der Ausschluss.»

(Originaltext: It is strictly forbidden to use any type of substance/product inside or around the Horse’s mouth and/or tongue that may (i) imitate, induce or cause foaming; and/or (ii) coat or otherwise cover, or partially cover the bit. The prohibition excludes the use of products permitted in the FEI Tack App and the provision of permitted natural treats given in moderation. Contravening this rule will entail a Yellow Warning Card and Elimination.)

Folgendes natürliches Futterlob ist erlaubt: Äpfel, Karotten, Brot sowie andere Früchte, Beeren oder Gemüsesorten, die traditionell an Pferde als Leckerbissen verfüttert werden, sowie Belohnungsgebäck oder Zuckerwürfel (ohne Bindemittel).

Es ist unbedingt darauf zu achten, dass nur Leckerlis verwendet werden, die keine von der FEI verbotenen Substanzen enthalten.

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