eATA: Das digitale Carnet ATA vereinfacht Reisen an internationale Pferdesportanlässe

Für Reiterinnen und Reiter, Transportunternehmen und Pferdebesitzer beginnt eine neue Ära der Zollabwicklung: Seit dem 1. Juni 2026 wird das Carnet ATA schrittweise digital. Das eATA vereinfacht die vorübergehende Ausfuhr von Pferden und Ausrüstung, reduziert den administrativen Aufwand und beschleunigt die Abfertigung an den Grenzen. Wer internationale Einsätze plant, sollte sich jedoch frühzeitig über die Anforderungen der jeweiligen Reiseländer informieren.

Internationale Turniere, Trainingsaufenthalte oder Pferdemessen erfordern eine sorgfältige Vorbereitung für Pferde ebenso wie für die Ausrüstung. Für die vorübergehende Ausfuhr von Pferden und Material kommt das Carnet ATA zum Einsatz. Wichtig zu beachten ist, das Carnet ATA regelt rein die zollrechtliche Abwicklung.

Mit der Einführung des digitalen Carnet ATA, kurz eATA, erfolgt die Zollabwicklung für Carnets mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Juni 2026 in der Schweiz, der Europäischen Union, Norwegen und Grossbritannien grundsätzlich digital.

Bereits ausgestellte Papier-Carnets behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum und können ausschliesslich in Papierform verwendet werden. Weitere Staaten werden das digitale Verfahren schrittweise übernehmen. Für den internationalen Pferdesport bedeutet dies vor allem einen geringeren administrativen Aufwand, weniger Papierdokumente und effizientere Abläufe an den Grenzen.

Da nicht alle Länder das eATA gleichzeitig einführen, sollten alle Reiseländer bereits bei der Beantragung berücksichtigt werden. Wird das elektronische Carnet im Zielland noch nicht akzeptiert, kann weiterhin ein Papier-Carnet erforderlich sein.

So funktioniert das digitale Carnet ATA

Die Beantragung erfolgt weiterhin über die zuständige Schweizer Handelskammer (z. B. über ATASwiss). Nach der Ausstellung erhalten Sie eine Carnet-ID sowie einen PIN-Code.

Anschliessend laden Sie die kostenlose ATA Carnet App auf Ihr Smartphone oder nutzen alternativ die Webversion. Mit der Carnet-ID und dem PIN wird das Carnet aktiviert und kann direkt in der App verwaltet werden.

Vor der Reise werden die erforderlichen Zollvorgänge, beispielsweise Ausfuhr und Wiedereinfuhr, digital vorbereitet. An der Grenze genügt anschliessend das Vorzeigen des QR-Codes in der App. Dieser wird vom Zoll gescannt und die Zollabfertigung erfolgt elektronisch. Erfolg der Transport durch einen Fahrer, Spediteur oder eine andere bevollmächtigte Person, kann das digitale Carnet mit entsprechender Vollmacht ebenfalls weitergegeben werden.

Was bleibt unverändert?

Trotz Digitalisierung bleiben die bewährten Grundlagen bestehen:

  • Das Carnet ATA wird weiterhin von den Schweizer Handelskammern ausgestellt.
  • Die Gültigkeitsdauer beträgt in der Regel ein Jahr.
  • Die rechtlichen Grundlagen und Einsatzbereiche ändern sich nicht.
  • Auch die Garantieleistung erfolgt weiterhin über die Handelskammern.

Unsere Empfehlungen für eine rasche, unkomplizierte Abwicklung:

  • Installieren Sie die ATA Carnet App rechtzeitig.
  • Prüfen Sie vor jeder Reise, ob das Zielland das eATA bereits akzeptiert.
  • Planen Sie genügend Zeit für die Beantragung ein.
  • Klären Sie frühzeitig, wer das Carnet während der Reise verwaltet.
  • Informieren Sie alle beteiligten Personen, beispielsweise Fahrer oder Spediteure, über den neuen Ablauf.

Häufig gestellte Fragen

  • Ja. Carnets, die vor dem 1. Juni 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zum Ablaufdatum gültig.

  • Nein. Das digitale Carnet kann alternativ auch über die Webversion verwaltet werden.

  • Ja. Die App steht kostenlos für iOS und Android zur Verfügung.

  • Die Schweiz, alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Norwegen und Grossbritannien. Weitere Länder werden das digitale Verfahren schrittweise übernehmen.

Weitere Informationen zur Einführung des eATA sowie zur Beantragung finden Sie unter: