Sportpferderegister und Pässe
In der Schweiz müssen sämtliche Equiden (Pferde, Ponys, Esel, Maultiere und Maulesel) obligatorisch einen Pass besitzen und in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) des Bundes Agate registriert sein.
Beantragung eines Pferdepasses
Pferdepässe können ausgestellt werden von:
- anerkannten Zuchtverbänden
- dem Bund (Identitas)
- Swiss Equestrian
Sie werden von der FEI (Fédération Équestre Internationale) anerkannt.
- Name und Anschrift des Eigentümers/der Eigentümerin
- Übersicht über die bisherigen Eigentümerwechsel
- Nutzungserklärung (Heimtier oder Nutztier)
- Herkunftsbescheinigung (sofern vorhanden)
- Detaillierte Beschreibung des Equiden (Markierungen und Erkennungsmerkmale)
- Fellfarbe und Geschlecht
- Impfbescheinigung
- Mikrochip-Nummer
So bestellen Sie einen Pass:
- Identifizieren Sie das Pferd
- Mikrochip obligatorisch
- Registrierung in Agate (BDTA) mit UELN-Nummer
- Füllen Sie das offizielle Formular aus
- Senden Sie das Formular zusammen mit der Zahlungsbestätigung an Swiss Equestrian (per Post oder E-Mail)
Der Pass wird anschliessend von Identitas ausgestellt und von Swiss Equestrian vervollständigt, bevor er an den/die Besitzer*in versandt wird.
- Identifizieren Sie das Pferd
Jede Änderung (z. B. Signalement):
- muss von einem zugelassenen Tierarzt vorgenommen werden
- und anschliessend an Swiss Equestrian weitergeleitet werden
- Der Pass ist ein Ausweisdokument, kein Eigentumsnachweis
- Ein Pferd kann nur einen einzigen Pass haben
- Wenn bereits ein ausländischer Pass vorliegt → muss kein neuer ausgestellt werden
- Für internationale Turniere → ist ein FEI-Pass erforderlich
Teilnahme an Turnieren
In den Disziplinen Dressur, Springreiten, Eventing, Fahren, Endurance, Voltige, Reining und TREC:
Alle Pferde, die an offiziellen Turnieren teilnehmen, müssen im Sportpferde-Register von Swiss Equestrian eingetragen sein und über eine UELN-Nummer sowie eine Transpondernummer verfügen.
- ist für die Teilnahme an Wettbewerben obligatorisch
- ist einmalig und lebenslang gültig
- ermöglicht die offizielle Identifizierung des Pferdes (Kontrollen, Medikamentengabe usw.)
Um Ihr Pferd registrieren zu lassen, müssen Sie:
- über einen gültigen Pferdepass (mit Signalement) verfügen
- über aktuelle Impfungen verfügen
- das ausgefüllte Formular zusammen mit dem Pferdepass an Swiss Equestrian senden
Auch wenn die Registrierung lebenslang gültig ist, muss sie jedes Jahr durch die Zahlung der Jahresgebühr aktiviert werden.
Ohne Zahlung ist es nicht möglich, Ihr Pferd auf my.swiss-equestrian.ch für Wettkämpfe anzumelden
Frist: vor der ersten Nennung der Saison
Jährliche Bestätigung des Eintrags
Die Registrierung der im Sportpferderegister eingetragenen Pferde, muss jährlich mittels der sogenannten Eintragungsbestätigungsgebühr bestätigt werden. Jedoch nur wenn an Turnieren teilgenommen wird. Nur so können diese Pferde für offizielle Veranstaltungen auf der Plattform my.swiss-equestrian.ch genannt werden.
Die Gebühr ist spätestens bis zum Nennschluss der ersten Veranstaltung im laufenden Jahr zu entrichten.
Informationen zu einem Pferd bearbeiten
Ein Pferd muss im Todesfall aus dem Register gelöscht werden.
Um ein aktuelles Sportpferde-Register zu gewährleisten, sollten Änderungen so schnell wie möglich bei Swiss Equestrian gemeldet werden.
Meldung möglich:
- über my.swiss-equestrian.ch
- per E-Mail an info@swiss-equestrian.ch oder telefonisch unter 41 31 335 43 43
Nach dem Kauf eines Pferdes:
- das Formular ausfüllen
- einen Zahlungsnachweis beifügen
- zusammen mit dem Original-Pferdepass an Swiss Equestrian senden
Möglich in zwei Fällen:
- bei der Erstanmeldung
- für ein bereits registriertes Pferd
In beiden Fällen:
- Senden Sie das Formular + den Original-Pferdepass
Eine Registrierung ist möglich, wenn:
- die FEI-Vorschriften eingehalten werden
- das Signalement vollständig ist
- der Mikrochip registriert ist
Ein Pferd muss im Todesfall aus dem Register gelöscht werden.
Meldung möglich:
- über my.swiss-equestrian.ch
- per E-Mail: info@swiss-equestrian.ch
- telefonisch: +41 31 335 43 43