Wichtige Änderung im Sportpferderegister

Ab dem 15. Juli 2025 gelten in gewissen Fällen neue Regelungen bei Neueintragungen, Besitzerwechseln und Namensänderungen von Pferden im Sportpferderegister von Swiss Equestrian.

Zur Erhöhung der Rechtssicherheit gelten ab dem 15. Juli 2025 folgende Regelungen:

  • Bei Neueintragungen und Besitzerwechseln ist die Unterschrift des Mitbesitzers bzw. der Mitbesitzerin sowie des Vorbesitzers bzw. der Vorbesitzerin und gegebenenfalls des Vor-Mitbesitzers bzw. der Vor-Mitbesitzerin erforderlich;
  • Bei Namensänderungen ist nur die Unterschrift eines allfälligen Mitbesitzers bzw. einer allfälligen Mitbesitzerin erforderlich.

Von dieser Regelung ausgenommen sind Pferde, die nach einer Einfuhr aus dem Ausland neu im Sportpferderegister von Swiss Equestrian eingetragen werden.

Das Antragsformular wurde entsprechend angepasst und kann auf der Website von Swiss Equestrian heruntergeladen werden:

Wird das Formular nicht vollständig ausgefüllt und unterzeichnet, kann keine Änderung im Sportpferderegister vorgenommen werden.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Sportpferderegisters gerne zur Verfügung:

Sportpferderegister Swiss Equestrian

+41 31 335 43 43
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