Die Neuerung betrifft sämtliche Anträge im Zusammenhang mit Pferdepässen, darunter Neueintragungen, Besitzer- und Namenswechsel sowie Verlängerungen von FEI-Pässen. Ab dem 1. Dezember 2026 werden keine Anträge in Papierform mehr akzeptiert. Die Antragstellung erfolgt ausschliesslich digital über das My-Swiss-Equestrian-Konto.
Einfacher, flexibler und weniger fehleranfällig
Mit der Umstellung wird der Antragsprozess für alle Beteiligten vereinfacht. Anträge können künftig jederzeit und unabhängig von den Öffnungszeiten der Geschäftsstelle eingereicht werden. Es besteht jedoch nach wie vor die Möglichkeit den Antrag digital vor Ort auszufüllen.
Die digitale Erfassung trägt zudem dazu bei, häufige Fehlerquellen zu minimieren. Unleserliche handschriftliche Angaben, falsch geschriebene Namen oder Schwierigkeiten bei der Zuordnung von Zahlungen können dadurch reduziert werden. Dies erleichtert die Bearbeitung und sorgt für einen reibungsloseren Ablauf.
Wichtig: Auch nach der Umstellung müssen bestehende Pferdepässe im Original per Post an die Geschäftsstelle von Swiss Equestrian geschickt oder während der Öffnungszeiten vorbeigebracht werden.
My-Swiss-Equestrian-Konto als Voraussetzung
Für die digitale Antragstellung ist ein persönliches My-Swiss-Equestrian-Konto zwingend erforderlich. Personen, die noch kein Konto besitzen, werden gebeten, sich rechtzeitig zu registrieren. Bei Fragen zur Registrierung oder zur Nutzung des My-Swiss-Equestrian-Kontos helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Swiss Equestrian gerne weiter.
Detaillierte Informationen folgen
Eine weitere News mit einer ausführlichen Schritt-für-Schritt-Anleitung wird vor der Umstellung am 1. Dezember veröffentlichen. Diese wird erklären, wie die verschiedenen Anträge künftig online eingereicht werden können.
Mit dieser Neuerung setzt Swiss Equestrian die Digitalisierung seiner Dienstleistungen fort und schafft einen einfacheren und zeitgemässen Zugang zu den administrativen Prozessen rund um Pferdepässe.