Para-Dressur: Die wichtigsten Reglementsänderungen 2027 im Überblick

Ab dem 1. Januar 2027 gelten in der Para-Dressur neue Reglementsbestimmungen. Im Fokus stehen die Startberechtigung, die Sicherheit der Athletinnen und Athleten sowie der Einsatz und die Ausrüstung der Pferde. Auch bei der Durchführung und Bewertung von Prüfungen gibt es Anpassungen. Soweit möglich wird auf das Dressurreglement SE verwiesen und wo sinnvoll auf das Turniergeschehen in der Schweiz übertragbar wurden Bestimmungen der Fédération Equestre Internationale (FEI) übernommen. Swiss Equestrian fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen.

Swiss Equestrian hat 2025 einen neuen Prozess für die Änderung der Disziplinenreglemente eingeführt. Dieser regelt die Genehmigungsverfahren sowie die Rolle und Zusammensetzung der beteiligten Organe. Um die Anpassungen mit den Revisionszyklen der FEI abzustimmen, erfolgen Reglementsänderungen künftig nach einem festen Zeitplan:

  • 2025 (Inkrafttreten am 01.01.2026): Springen, Eventing, Fahren und Voltige
  • 2026 (Inkrafttreten am 01.01.2027): Dressur, Para-Dressur und Vierkampf
  • 2027 (Inkrafttreten am 01.01.2028): Reining und Endurance

Anschliessend beginnt der Revisionszyklus von Neuem. Künftig wird zwischen Reglementen (Änderungen alle vier Jahre), Richtlinien (alle zwei Jahre) und Projekten (Testphase von maximal zwei Jahren) unterschieden. Dringende Anpassungen bleiben jederzeit möglich.

Weitere Informationen finden Sie im Reglement zum Verfahren bei Reglementsänderungen.

Startberechtigung: Klare Voraussetzungen für die verschiedenen Prüfungsstufen

Die Teilnahme an Para-Dressurprüfungen ist neu an folgende Ausbildungsnachweise gebunden:

  • Novice Tests (Grade I–V): Offen für Reiterinnen und Reiter mit eingelöstem Diplom «Grundausbildung Pferd Reiten».
  • Intermediate und Grand Prix Tests (Grade I–V): Offen für Reiterinnen und Reiter mit eingelöstem Reiterbrevet, Brevet Dressur, Brevet Kombiniert, Brevet Western, Brevet Gangpferde oder einer gültigen Lizenz von Swiss Equestrian.
  • Brevet-Erwerb: Für Reiterinnen und Reiter der Grade I–III gelten besondere Bestimmungen für den Erwerb einer Turnierzulassung von Swiss Equestrian.

Sicherheit: Begleitpersonen und Helfende im Dressurviereck

Für Athletinnen und Athleten der Grade I–III sowie mit Profil 36 (vollständig blind) gelten besondere Sicherheitsbestimmungen:

  • Begleitung ins Viereck: Eine Trainerperson oder eine beauftragte Person darf die Athletin oder den Athleten vor Prüfungsbeginn ins Dressurviereck begleiten und eine Runde führen. Eine Anleitung vom Boden aus ist nicht erlaubt. Auch nach der Prüfung ist eine Begleitung aus dem Viereck möglich.
  • Helfende am Viereck: In den Graden I–III dürfen maximal vier selbst organisierte Helfende, einschliesslich der Begleitperson, ausserhalb des Vierecks in den Ecken positioniert werden. Sie dürfen ausschliesslich in Notfällen eingreifen und müssen vor Turnierbeginn dem Technischen Delegierten (TD) gemeldet werden.
  • Unerlaubte Hilfe: Jede Unterstützung von aussen, die nicht aufgrund eines Notfalls erfolgt, führt zur Disqualifikation

Einsatz der Pferde: Neue Vorgaben für das Abreiten

  • Fremdreiten: In den Graden I–III darf das Pferd täglich während maximal 30 Minuten von einer Drittperson geritten werden. Diese muss eine gelbe Armbinde tragen. In den letzten 15 Minuten vor dem Start darf ausschliesslich die Athletin oder der Athlet selbst das Pferd reiten.
  • Mehrfachstarts: Wird dasselbe Pferd von zwei Personen unterschiedlicher Grade geritten, ist in den Graden IV und V insgesamt nur ein Start auf Grand-Prix-Stufe erlaubt.

Ausrüstung und Kennzeichnung

  • Zäumung: In Para-Dressurprüfungen sind Trensen- und Kandarenzäumung in allen Graden erlaubt. Individuelle Spezialanpassungen müssen auf der Para Equestrian Identification Card (PEID) vermerkt sein. In regulären Dressurprüfungen ist die Kandarenzäumung auch für Reiterinnen und Reiter mit PEID erst ab Stufe M erlaubt.
  • Weisses Armband: Muss bei einer entsprechenden Kennzeichnung auf der PEID von Athletinnen und Athleten mit Seheinschränkung auf dem Abreitplatz und im Dressurviereck getragen werden.
  • Hellblaues Armband: Kennzeichnet eine Höreinschränkung.
  • Gelbes Armband: Ist für Drittpersonen vorgeschrieben, die das Pferd einer Athletin oder eines Athleten reiten.

Anforderungen an das Richtergremium

Die Anzahl der Richterinnen und Richter richtet sich nach der Zahl der Startenden:

  • 1–5 Startende: Eine Richterperson ist ausreichend. Diese muss die Richterschulung Para-Dressur absolviert haben.
  • Ab 6 Startenden: Zwei Richterpersonen sind erforderlich. Die Richterperson bei C muss über die entsprechende Para-Dressur-Schulung verfügen. Für die zweite Richterperson ist diese Ausbildung erwünscht, aber nicht obligatorisch.

Aktuelle Reglemente beachten

Alle Reiterinnen und Reiter sind selbst dafür verantwortlich, die für ihre Disziplin geltenden Reglemente zu kennen und einzuhalten. Dazu gehört insbesondere, sich vor einem Turnier über die aktuellen Bestimmungen zur Startberechtigung, Ausrüstung, zulässigen Hilfestellung und zum Prüfungsablauf zu informieren. Massgebend sind stets die gültigen Reglemente von Swiss Equestrian sowie die Bestimmungen der jeweiligen Turnierausschreibung.