Swiss Equestrian hat 2025 einen neuen Prozess für die Änderung der Disziplinenreglemente eingeführt. Dieser regelt die Genehmigungsverfahren sowie die Rolle und Zusammensetzung der beteiligten Organe. Um die Anpassungen mit den Revisionszyklen der FEI abzustimmen, erfolgen Reglementsänderungen künftig nach einem festen Zeitplan:
- 2025 (Inkrafttreten am 01.01.2026): Springen, Eventing, Fahren und Voltige
- 2026 (Inkrafttreten am 01.01.2027): Dressur, Para-Dressur und Vierkampf
- 2027 (Inkrafttreten am 01.01.2028): Reining und Endurance
Anschliessend beginnt der Revisionszyklus von Neuem. Künftig wird zwischen Reglementen (Änderungen alle vier Jahre), Richtlinien (alle zwei Jahre) und Projekten (Testphase von maximal zwei Jahren) unterschieden. Dringende Anpassungen bleiben jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie im Reglement zum Verfahren bei Reglementsänderungen.
Ausrüstung: Neue Vorgaben für Zäumung, Sporen und Gerten
Mehrere Änderungen betreffen die zulässige Ausrüstung von Pferd und Reiterinnen und Reitern:
- Kandarenzäumung: Erst ab Stufe M erlaubt. Sechsjährige und jüngere Pferde dürfen ausschliesslich auf Trense geritten werden.
- Sporen: Gezackte Rädchensporen sind nicht mehr erlaubt. In Prüfungen der Kategorien Children und Pony dürfen die Sporen maximal 3.5 cm lang sein.
- Gebisse: Neu sind auch Gelenklose Stangentrensen aus Kunststoff erlaubt, nicht wie bisher nur aus Gummi und Nathe.
- Nasennetz: Ein bis zur Oberlippe reichendes Nasennetz ist neu auch Indoor erlaubt, sofern am Turnier ein entsprechendes Tierarztzeugnis vorgewiesen wird.
- Rückenschutz: Das Tragen eines Rückenschutzes oder Airbags ist neu auch über dem Veston erlaubt.
- Sommertenue: Die bisherige Regelung wird gestrichen
Startberechtigung und Pferdewohl
Für die verschiedenen Prüfungsstufen gelten folgende Mindestalter:
- Stufe M: sechsjährige Pferde
- Stufe S, Kleine Tour: siebenjährige Pferde
- Stufe S, Grosse Tour: achtjährige Pferde
Für vierjährige Pferde gilt grundsätzlich eine Beschränkung auf eine Prüfung pro Tag. Ist eine der ausgeschriebenen Prüfungen eine Gruppenprüfung für vierjährige Pferde, dürfen sie ausnahmsweise in zwei Prüfungen starten.
Pferde, die aufgrund einer Lahmheit von einer Prüfung ausgeschlossen werden, dürfen am selben Tag keine weitere Prüfung bestreiten.
Nennungen und Turnierorganisation
- Nennphase: Die Nennphase kann frühestens acht Wochen vor Turnierbeginn geöffnet werden. Allfällige Gewinnpunktebeschränkungen beziehen sich gemäss GR auf den Zeitpunkt der Eröffnung der Nennphase.
- Longieren: Auf dem Abreitplatz nur erlaubt, wenn der Veranstalter dies in Absprache mit dem Technischen Delegierten (TD) oder der Turnierleitung (TL) gestattet.
- Startnummern: Müssen gut lesbar sein. Empfohlen wird eine Mindesthöhe von 6 cm.
Weitere Anpassungen im Prüfungsablauf
- Verzicht auf Wertung: Muss vor dem Schlusshalt durch deutliches Heben der Hand angezeigt werden.
- Richterbögen: Der Zeitpunkt und die Form der Abgabe der Richterbögen ist dem Veranstalter überlassen. Diese dürfen z.B. bereits vor der Preisverteilung abgegeben werden.
- Naturalpreise: Sind neu bis und mit Stufe L möglich.
- Richtergremium: Sich nahestehende Personen, beispielsweise Ehepaare, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner oder Eltern und Kinder, dürfen nicht die gleiche Prüfung richten.
Aktuelle Reglemente beachten
Alle Reiterinnen und Reiter sind selbst dafür verantwortlich, die für ihre Disziplin geltenden Reglemente zu kennen und einzuhalten. Dazu gehört insbesondere, sich vor einem Turnier über die aktuellen Bestimmungen zur Ausrüstung, zur Startberechtigung und zum Prüfungsablauf zu informieren. Massgebend sind stets die gültigen Reglemente von Swiss Equestrian sowie die Bestimmungen der jeweiligen Turnierausschreibung.